81 Fünf High-Tech und Holzbau Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2017

81 Fünf High-Tech und Holzbau Aktiengesellschaft

Lüneburg

An die
Aktionärinnen und Aktionäre
der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 02.11.2017, um 13:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der 81fünf high-tech und holzbau AG, Altenbrücker Damm 6 in 21337 Lüneburg stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft mit Sitz in Lüneburg ein.

Tagesordnung:

1)

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2)

Bericht zum Gewinnabführungsvertrag durch den Vorstand

3)

Beschluss zur Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags

Die 81fünf Service GmbH – eine 100%ige Tochtergesellschaft der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft – und die 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft haben am 9. Juni 2017 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter- bzw. der Hauptversammlung beider Vertragspartner. Die Gesellschafterversammlung der 81fünf Service GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am 9. Juni 2017 ihre Zustimmung erteilt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der 81fünf Service GmbH und der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft vom 9. Juni 2017 zuzustimmen.

4)

Sonstiges

5)

Aussprache

 

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung haben sich die Aktionäre schriftlich anzumelden. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Anmeldungen richten Sie bitte an die Gesellschaft: 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung, gem. § 21 Abs. 2 S. 2 der Satzung der Gesellschaft, allerdings nur in schriftlicher Form, durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die schriftlichen Stimmberechtigungsscheine für eine schriftliche Stimmrechtsübertragung müssen spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft vorliegen.

In den Geschäftsräumen liegen ab sofort folgende Unterlagen aus:

1.

der Gewinnabführungsvertrag vom 9. Juni 2017;

2.

die Jahresabschlüsse der 81fünf high-tech und holzbau AG für die letzten drei Geschäftsjahre und der Jahresabschluss für 2016 der 81fünf Service GmbH (in 2016 neu gegründet)

3.

der gemeinsam erstattete Bericht des Vorstands der 81fünf high-tech und holzbau AG und des Geschäftsführers der 81fünf Service GmbH gemäß § 293a AktG

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der bezeichneten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auf Anfrage der Aktionäre auch per E-Mail versendet.

Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft an die Adresse der Gesellschaft (81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg) zu richten.

Der Gesellschaft ordnungsgemäß und bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übersandte und zugänglich gemachte Anträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter

http://www.81fuenf.de/

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Lüneburg, den 30. August 2017

81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Thomas Elster
Vorstand

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