A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft

Gottmadingen

ISIN: DE0005098305

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 20.12.2016, um 09:00 Uhr, Einlass ab 08:30 Uhr, im Palais Ingenheim Molitor, Tagungssaal S 02, Pettenkoferstraße 20–22, in 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da der Jahresabschluss bereits gebilligt wurde. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Hans-Jürgen Bungert für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Hans-Jürgen Bungert Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Jörg Peter Heimel für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Jörg Peter Heimel Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Kai Herold für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Kai Herold Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Olaf Paulißen für die Geschäftsjahre 2010 und 2011
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 05.05.2014 hat beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Olaf Paulißen für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 zu vertagen. Nunmehr soll in der Sache Beschluss gefasst werden:

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Olaf Paulißen für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Olaf Paulißen für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung. Es ist daher ein neuer Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Hans-Jürgen Bungert, Apotheker, persönlich haftender Gesellschafter der DfS -Dienstleistungen für Sozialimmobilien KG, Dortmund, und Geschäftsführer der DSU Dienstleistungen für Sozialunternehmen GmbH, Dortmund, sowie der Wörner Medizinprodukte Holding GmbH, München, wohnhaft in Nordkirchen,

b)

Herrn Paul Joachim Büttel, Diplomkaufmann, Geschäftsführer der M S B Verwaltungs-GmbH, Alsbach-Hähnlein, sowie der PACTUM GmbH, Alsbach-Hähnlein, wohnhaft in Alsbach-Hähnlein und

c)

Herrn Dr. Jörg Peter Heimel, Geschäftsführer der DELTA Equity GmbH, München, der Wörner Medizinprodukte Holding GmbH, München, sowie der Deutsche Pharma Holding GmbH, München, wohnhaft in München,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass ihre Amtszeit gem. § 9 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, Zweigniederlassung Freiburg im Breisgau, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, den 29.11.2016, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis Dienstag, den 13.12.2016, 24.00 Uhr, zugehen:

A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft
c/o LLR Legerlotz Laschet und
Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-aca-2016@llr.de

Nach erfolgter Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse anzumelden. Klargestellt sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen Abwicklung dienen.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigung von Dritten

Die Erteilung einer Vollmacht an Dritte, die nicht Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen sind (insbesondere Aktionärsvereinigungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Wir bitten, hierzu folgende Adresse zu verwenden:

A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft
c/o LLR Legerlotz Laschet
und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-aca-2016@llr.de

Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen)

Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) haben die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und von Wahlvorschlägen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gem. § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 127 AktG gilt § 126 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft
z. Hd. Frau Lena Herz
Hauptstr. 99
78244 Gottmadingen
Fax: +49 (0) 7731/9097-119
E-Mail: herz@aca-mueller.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Montag, den 05.12.2016, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde.

Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Abs. 2, 131 Abs. 1 AktG wird hingewiesen.

 

Gottmadingen, im November 2016

A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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