A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2016

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Fürstenfeldbruck

AG München, HRB 140545

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 13:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Hans-Güntner-Straße 2–6,
82256 Fürstenfeldbruck,
Deutschland

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung

TOP 1.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von € 2.472.400,00 um € 85.094,00 auf € 2.557.494,00 erhöht durch Umwandlung von € 85.094,00 der in der Bilanz zum 30.11.2015 ausgewiesenen Gewinnrücklage in Grundkapital.

Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen Aktien.

Diesem Beschluss wird die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, von der Warth & Klein Grant Thornton AG geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30.11.2015 zugrunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

§ 3 Abs. (1) der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:

§ 3
Grundkapital, Aktien, Sacheinlagen
(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.557.494,00 (i. W. zwei Millionen fünfhundertsiebenundfünfzigtausendvierhundertvierundneunzig Euro).

Begründung:

Aufgrund der mehrfachen Durchführung von Rückkaufprogrammen in der Vergangenheit ist eine Glättung des anteiligen rechnerischen Betrags der Stückaktien am Grundkapital angezeigt und erforderlich.

TOP 2.

Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung wie folgt anzupassen:

„Der Stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache des festgelegten Betrages.“

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird dementsprechend um folgenden Satz 3 ergänzt:

Der Stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache des festgelegten Betrages.

Begründung:

Aufgrund des erheblich angestiegenen Arbeitsanfalles auch in der Person des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist eine entsprechende Anpassung der Vergütung erforderlich.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.

Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:

Den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30.11.2015 erhalten Sie als Anlage zu der heute parallel an Sie verschickten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft; er kann auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlage, die auch in der Hauptversammlung ausliegen wird.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien.

Organisatorische Hinweise:

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien) zu richten.

 

Wien, im Mai 2016

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.