abas Software AG Karlsruhe – Hauptversammlung

abas Software AG

Gartenstraße 67
76135 Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 1. August 2014, um 15:00 Uhr im Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der abas Software AG, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 5.207.387,84 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 je Stammaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 1.372.946,00 (= EUR 219.671,36),

b.

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 232.000,00 (= EUR 46.400,00),

c.

Vortrag des Restbetrages von EUR 4.941.316,48 auf neue Rechnung,

d.

die Dividende ist am 15. August 2014 fällig und zahlbar.

Die Gesellschaft beabsichtigt, noch vor der Hauptversammlung 1.342 Stammaktien an 11 Mitarbeiter, denen bereits entsprechende Zusagen gemacht wurden, zum Erwerb anzubieten. Wenn und soweit die Mitarbeiter von diesem Erwerbsangebot Gebrauch machen, steht ihnen bereits für 2013 eine Dividende zu. Dadurch erhöht sich die auszuschüttende Dividende um bis zu EUR 214,72. Dementsprechend reduziert sich der Betrag, der auf neue Rechnung vorgetragen wird, um bis zu EUR 214,72.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2014 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderungen vor:

a)

Satzungsänderung: § 5 Namensaktien, Übertragung von Aktien

§ 5 Abs. 2–4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung erteilt der Aufsichtsrat. Vorbehaltlich etwaiger zugunsten der Gesellschaft bestehender Andienungspflichten oder Vorerwerbsrechte ist die Zustimmung zu erteilen, wenn ein Aktionär eine Übertragung auf seinen Ehegatten, seine Abkömmlinge oder an eine in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit ihm lebende Person vornimmt.

(3) Sofern nicht ein Fall von Abs. 2 Satz 3 vorliegt, darf die Zustimmung vom Aufsichtsrat verweigert werden, wenn der übertragungswillige Aktionär der Gesellschaft bekannt gegebene Andienungspflichten, Vorerwerbsrechte, Mitveräußerungsrechte, Mitnahmerechte und sonstige schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen nicht beachtet hat oder wenn die Aktien an eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, einen Verein oder an einen Wettbewerber der Gesellschaft übertragen werden sollen.

(4) Die Zustimmung darf im Übrigen vom Aufsichtsrat nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn zu befürchten ist, dass der in Aussicht genommene neue Aktionär (a) Informationen und Kenntnisse über die Gesellschaft zu deren Nachteil verwenden wird, (b) mit dem Aktienerwerb für die Gesellschaft schädliche Eigeninteressen verfolgt, (c) aus in seiner Person liegenden Gründen einen erheblichen Imageschaden zu Lasten der Gesellschaft verursachen könnte, oder (d) die Übertragung in sonstiger Weise zu nicht nur unerheblichen Nachteilen für die Gesellschaft führen könnte.“

b)

Satzungsänderung: § 13 Vergütung

Bisher ist die Vergütung des Aufsichtsrats in der Satzung selbst geregelt. Dies führt dazu, dass jede Änderung der Vergütung eine notariell zu protokollierende und im Handelsregister einzutragende Satzungsänderung erfordert. Wir schlagen vor, dies dahin zu ändern, dass stattdessen ein einfacher Hauptversammlungsbeschluss genügt. Die Vergütungsregelung in § 13 Absatz 1 der Satzung soll daher wie folgt neu gefasst werden:

„(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird.“

c)

Satzungsänderung: § 14 Ort und Einberufung

Das Aktiengesetz schreibt in § 123 Abs. 1 eine Mindestfrist von 30 Tagen (statt einem Monat) für die Einladung zu Hauptversammlungen vor. Außerdem ist es nach neuem Aktienrecht möglich, die Einladung zu Hauptversammlungen per E-Mail zu versenden. Im Hinblick darauf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 14 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„(2) Der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern. Sofern alle Aktionäre namentlich bekannt sind, kann die Einberufung stattdessen durch eingeschriebenen Brief (Einwurf-Einschreiben) an die Aktionäre erfolgen. Ist von den Aktionären eine E-Mail-Adresse bekannt, kann die Einberufung auch per E-Mail erfolgen. Die Einberufungsfrist beträgt dreißig Tage; der Tag der Absendung des Einladungsschreibens bzw. der Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern und das Datum der Hauptversammlung werden dabei nicht mitgezählt.“

7.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist seit 2007 unverändert. Aufgrund der gewachsenen Verantwortung für das Gesamtunternehmen nach der Fusion und des erhöhten Aufwands für die Aufsicht des Gesamtunternehmens soll eine Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Jahr 2014 und künftig bis auf weiteres, d.h. bis die Hauptversammlung anders beschließt, folgende Vergütung zu zahlen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 5.000,00 EUR. Hinzu kommt ggf. die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 1,5-fache der genannten Vergütung.

8.

Zustimmung zum Mitarbeiterbeteiligungskonzept

Die Gesellschaft hat seit jeher großes Gewicht auf die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit „ihrem“ Unternehmen gelegt und den Mitarbeitern zu diesem Zweck schon vor vielen Jahren angeboten, Aktionär des Unternehmens zu werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dieses Programm in geänderter Form neu aufzulegen und auch auf Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaft und ihrer deutschen Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung zu erweitern. Ihnen soll das Recht eingeräumt werden, entgeltlich Aktien an der Gesellschaft zu erwerben. Die individuellen Beteiligungsverträge werden jeweils vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossen. Das Beteiligungskonzept hat folgenden wesentlichen Inhalt:

Berechtigte Personen: Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaft und ihrer deutschen Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung; Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer deutschen Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung nach mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit und bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis;

Für den Fall, dass das Dienstverhältnis mit dem Aktionär beendet oder er freigestellt wird, steht der Gesellschaft eine Kaufoption und dem Aktionär eine Verkaufsoption hinsichtlich der von dem Mitarbeiter gehaltenen Aktien zu.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesem Beteiligungskonzept für Mitarbeiter, Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaft und ihrer deutschen Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung zuzustimmen.

9.

Beschlussfassung über die Genehmigung des Neuabschlusses einer Vermögenshaftpflichtversicherung und einer Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung für die Organe der abas Software AG

Die in der Hauptversammlung am 20.07.2007 beschlossenen Versicherungen wurden ab 01.01.2014 durch neue, den aktuellen Verhältnissen angepasste, ersetzt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Genehmigung der Vermögenshaftpflichtversicherung vom 01.01.2014 mit einer Deckungssumme von 5 Millionen EURO (Vers.-Nr. YMM 152 5887) und der Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung vom 01.01.2014 mit einer Deckungssumme von 1 Million EURO (Vers.-Nr. 1.12.1835644) zu beschließen. Versicherungsnehmerin ist die abas Software AG, die Begünstigten sind die Organe der Gesellschaft. Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der abas Software AG, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe eingesehen werden.

10.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2014 endet die Amtszeit des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Er besteht aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Ersatzmitglieder (in Klammern) zu wählen:

1.

Herr Udo Stößer, Diplom-Ingenieur, Karlsruhe
(Herr Dietmar Lang, Diplom-Ingenieur (TH), Eggenstein-Leopoldshafen)

2.

Herr Stefan Dannemann, Diplom-Ingenieur, Karlsruhe
(Herr Rainer Schmitz, Diplom-Informatiker, Stutensee)

3.

Frau Silvia Seemayer, kaufmännische Angestellte, Königsbach-Stein
(Herr Daniel Rau, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Waldbronn)

4.

Frau Silvia Hertweck, Diplom-Informatikerin (FH), Kuppenheim
(Herr Ulrich Hanfstängl, Diplom-Ingenieur (FH), Lorch)

5.

Herr Wolfgang Klemm, Kaufmann, Weinheim
(Herr Oliver Klemm, Softwareentwickler/Geschäftsführer, Ludwigshafen)

6.

Herr Gerd Möller, Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), Blankenborn
(Herr Reinhard André, Diplom-Ingenieur (FH), Berg/Pfalz)

Die vorgeschlagenen Mitglieder haben keine Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugs- und Stammaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Den Vorzugsaktionären steht kein Stimmrecht zu.

 

Karlsruhe, den 26. Juni 2014

abas Software AG

Der Vorstand

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