ABR German Real Estate AG
Hamburg
WKN A0J3D8
ISIN DE000A0J3D8
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 10. Oktober 2016 um 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
II. |
Allgemeine Hinweise Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 6.500.000,00 und ist eingeteilt in 6.500.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme. |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 15.1, 15.3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2016 (24.00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift zugegangen sind: ABR German Real Estate AG Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 15.3 der Satzung auf den Beginn des 21. Kalendertages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 19. September 2016 (0:00 Uhr) zu beziehen. Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. |
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2. |
Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in §§ 135 Abs. 10 AktG i.V.m. 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Schriftform (vgl. § 17.1 der Satzung). Bezüglich der Form von Vollmachten für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bitten wir sich mit diesen abzustimmen. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung des Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in II. 1 erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. |
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3. |
Unterlagen zur Hauptversammlung Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der ABR German Real Estate AG, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg jeweils zu den üblichen Geschäftszeiten der Inhalt der Einberufung sowie folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Jeder Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. |
Hamburg, im August 2016
ABR German Real Estate AG
Der Vorstand