ABR German Real Estate AG – Hauptversammlung 2016

ABR German Real Estate AG

Hamburg

WKN A0J3D8
ISIN DE000A0J3D8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 10. Oktober 2016 um 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 2.146.429,12 wie folgt zu verwenden:

1.

Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00

2.

Einstellung in die gesetzliche Rücklage: EUR 5.236,63

3.

Gewinnvortrag: EUR 2.141.192,49

4.

Bilanzgewinn: EUR 2.146.429,12

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit sämtlicher amtierender Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Oktober 2016. Der Aufsichtsrat der ABR German Real Estate AG setzt sich nach § 9 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, für die neue Amtsperiode, die mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung beginnt und bis zur Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Dr. Lukas Lenz, Rechtsanwalt, Hamburg

b)

Herrn Frank Otto, Medienunternehmer, Hamburg

c)

Herrn Oliver Sinner, Unternehmer, Sibstin.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

II.

Allgemeine Hinweise

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 6.500.000,00 und ist eingeteilt in 6.500.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme.

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 15.1, 15.3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2016 (24.00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift zugegangen sind:

ABR German Real Estate AG
Rathausstraße 4
20095 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 / 36 60 99
E-Mail: info@grealestate.eu

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 15.3 der Satzung auf den Beginn des 21. Kalendertages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 19. September 2016 (0:00 Uhr) zu beziehen.

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in §§ 135 Abs. 10 AktG i.V.m. 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Schriftform (vgl. § 17.1 der Satzung). Bezüglich der Form von Vollmachten für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bitten wir sich mit diesen abzustimmen. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung des Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in II. 1 erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

3.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der ABR German Real Estate AG, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg jeweils zu den üblichen Geschäftszeiten der Inhalt der Einberufung sowie folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Jeder Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

 

Hamburg, im August 2016

ABR German Real Estate AG

Der Vorstand

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