adinotec AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

adinotec AG

München

ISIN DE000A2DA406

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Montag, den 19. Juni 2017
um 15.00 Uhr
in München,
im Notariat REGLER SIKORA,
Sendlinger Straße 19/IV, 80331 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt ist:

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust zumindest der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 12.06.2017 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

Adinotec AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 – 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz haben in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis ist durch das depotführende Institut zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 29.05.2017 (0.00 Uhr), zu beziehen. Angemeldete Aktionäre erhalten dann eine Eintrittskarte, die bitte zur Hauptversammlung mitzubringen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden.

Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß und fristgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Stimmrecht und Bevollmächtigung eines Vertreters

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere gem. § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Personenvereinigungen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung. Bitte stimmen Sie die mögliche Form der Vollmachtserteilung ggf. im Vorhinein mit diesen ab.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden ein Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte.

 

München, im Mai 2017

Adinotec AG

Der Vorstand

 

Anforderungen nach § 125 AktG
Adinotec AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

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