AEE Ahaus-Enscheder AG Ahaus – Hauptversammlung

AEE Ahaus-Enscheder AG

Ahaus

(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
(HRB 14767, AG Coesfeld)

WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979

Einladung zur Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

26. August 2014, um 12:30 Uhr

im Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

 

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

5.

Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

„1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt oder an einem anderen Ort mit mindestens 150.000 Einwohnern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (mit Ausnahme der Überseegebiete) oder der Schweiz.“

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Bareinlagen erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 518.400,00 wird gegen Bareinlagen von EUR 518.400,00 um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

b)

Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, also im Verhältnis 1:5. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

d)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.

e)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 26. Februar 2015 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

7.

Änderung von § 17 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung wie folgt zu ändern:

a)

§ 17 Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
„1. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 264 HGB) den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) sowie den Anhang entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.“

b)

§ 17 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

c)

§ 17 Abs. 3 der Satzung wird zu § 17 Abs. 2 der Satzung.“

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss und der Lagebericht der AEE Ahaus-Enscheder AG, jeweils zum 31. Dezember 2013 und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0)6221 649240, E-Mail: info@ahaus-enscheder.de.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 5. August 2014, zu beziehen (Legitimationstag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. August 2014, unter der folgenden Adresse zugehen:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 11. August 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter www.ahaus-enscheder.de nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Heidelberg, im Juli 2014

AEE Ahaus-Enscheder AG

Der Vorstand

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