AGS Portfolio AG – Hauptversammlung 2018

AGS Portfolio AG

Düsseldorf

WKN A0TGJT
ISIN DE000A0TGJT6

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AGS Portfolio AG
aufgrund gerichtlicher Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG

Aufgrund der mir vom Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16.10.2017, HRB 56491 Fall 40, erteilten Ermächtigung berufe ich als Aktionär der Gesellschaft eine außerordentliche Hauptversammlung der AGS Portfolio AG, Düsseldorf, HRB 56491, Amtsgericht Düsseldorf, ein, die am

Montag, dem 22. Januar 2018, um 10:00 Uhr

im

Leonardo Hotel Mannheim City Center
N6, 3
68161 Mannheim

stattfindet.

Der einzige Tagesordnungspunkt lautet wie folgt:

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, insbesondere gemäß § 93, § 116, § 117, § 317, § 318 AktG gegen das ehemalige Mitglied des Vorstands, Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, das jetzige Mitglied des Vorstands, Frau Aniko Köpf, die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Hans-Jochen Grüninger und Frau Marion Kostinek, die jetzigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Gerhard Proksch, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Georg Engels, die VCI Venture Capital und Immobilien AG und die SPV AG & Co. KG a.A., sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen

a)

Vermögensschäden der Gesellschaft aus Handlungen, die Herr Wolfgang Wilhelm Reich als faktisches Vorstandsmitglied der Gesellschaft nach dem 27.02.2014 vorgenommen hat

b)

Vermögensschäden der Gesellschaft durch Kreditvergabe(n) an die VCI Venture Capital und Immobilien AG

c)

Vermögensschäden der Gesellschaft durch den Kauf von 57.070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zum Preis von 4,42 Euro je Aktie

d)

Vermögensschäden der Gesellschaft aus Unterlassungen der ehemaligen bzw. aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Hans-Jochen Grüninger, Marion Kostinek, Gerhard Proksch, Patrick Kenntner und Georg Engels im Zusammenhang mit Handlungen des Wolfgang Wilhelm Reich, insbesondere gemäß vorstehenden Buchstaben a) – c)

e)

Vermögensschäden der Gesellschaft wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft durch die Großaktionäre VCI Venture Capital und Immobilien AG und SPV AG & Co. KG a.A., insbesondere gemäß vorstehenden Buchstaben a) – c)

Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und sonst die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen oder kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken.

Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, geschäftsansässig Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, bestellt. Der besondere Vertreter kann sich zur Ausübung seines Auftrages ihm geeignet erscheinender Hilfspersonen, insbesondere zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteter, bedienen und sich insbesondere rechtlich und in wirtschaftlicher/technischer Hinsicht beraten und unterstützen lassen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Anmeldungen zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie Nachweis über den Anteilsbesitz sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Vorsorglich wird die Anmeldestelle die unter der vorgenannten Adresse zugehenden Anmeldungen und Anteilsbesitznachweise unverzüglich der Gesellschaft zuleiten.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Gesellschaften, zu denen die AGS Portfolio AG gehört, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der AGS Portfolio AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den 1. Januar 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen somit bis spätestens 15. Januar 2018 unter der oben genannten Adresse zugehen.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form, die schriftlich erteilte Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.

 

Seeheim, im Dezember 2017

Dr. Volkmar Kreibich

 


AGS Portfolio AG

Düsseldorf

WKN A0TGJT
ISIN DE000A0TGJT6

Sehr geehrte Aktionäre der AGS Portfolio AG,

die AGS Portfolio AG hat mit Verwunderung die Einladung von Herrn Dr. Kreibich zu einer Hauptversammlung am 22.01.2018 in Mannheim zur Kenntnis genommen.

Die AGS Portfolio AG weist darauf hin, dass sie keinerlei Kosten für die Durchführung dieser Hauptversammlung übernehmen wird.

Herr Dr. Kreibich verfügt nach unserer Rechtsauffassung über keine Ermächtigung des Registergerichts Düsseldorf, eine Hauptversammlung einladen zu dürfen.

Durch Beschluss vom 16.10.2017 hat das Registergericht Düsseldorf Herrn Dr. Kreibich ermächtigt, eine Hauptversammlung einladen zu dürfen, obwohl die AGS Portfolio AG dem Antrag von Herrn Dr. Kreibich nachgekommen ist und eine Hauptversammlung für den 14.12.2017 einberufen hat.

Des Weiteren hat die AGS Portfolio AG zu einer Hauptversammlung am 28.11.2017 nach München eingeladen.

Diese Hauptversammlung hat stattgefunden und es wurden alle 3 Tagesordnungspunkte behandelt und es wurden auch entsprechende Beschlüsse zu jedem Tagesordnungspunkt gefasst.

Mit der Durchführung dieser Hauptversammlung ist die Ermächtigung von Herrn Dr. Kreibich, eine Hauptversammlung einzuberufen, entfallen.

Aus diesem Grund weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Einladung zur Hauptversammlung der AGS Portfolio AG am 22.01.2018 ohne eine Ermächtigung seitens des Registergerichts erfolgt ist!

Die Einladung zur Hauptversammlung ist somit rechtswidrig erfolgt.

Bemerkenswert ist, dass Herr Dr. Kreibich auf der Hauptversammlung vom 28.11.2017 persönlich nicht anwesend war.

Des Weiteren hat am 27.09.2017 in Berlin eine Hauptversammlung stattgefunden.

Zu dieser Hauptversammlung gab es kein Ergänzungsverlangen seitens Herrn Dr. Kreibich.

Bereits aus diesem Grund, und die Aktienkommentare sind sich hierzu einig, ist die Einberufung einer weiteren Hauptversammlung rechtsmissbräuchlich.

Offensichtlich geht es Herrn Dr. Kreibich nur darum, rechtsmissbräuchlich Kosten zu verursachen und die Gesellschaft zu schädigen.

Unterstützung erhält Herr Dr. Kreibich hierbei maßgeblich von Herrn Traut, dem es ebenfalls nur darum geht, die Gesellschaft zu schädigen.

Der gerichtlich bestellte Versammlungsleiter Herr Dr. Marc Liebscher ist nicht unabhängig, wie es das Gericht vorschreibt.

Herr Dr. Liebscher ist Sprecher der SdK und steht in Verbindung mit Herrn Traut, Herrn Dr. Kreibich, Herrn Haas, Herrn Bake und weiteren Personen.

Die Gesellschaft wird nunmehr gegen Herrn Dr. Kreibich gerichtlich vorgehen und sämtliche Schäden, die der Gesellschaft bisher entstanden sind, bei Herrn Dr. Kreibich einklagen.

Auch die Schäden, die der Gesellschaft im Zuge der nunmehr durch Herrn Dr. Kreibich vorgenommenen Einberufung der Hauptversammlung am 22.01.2018 entstehen, sowie auch sämtliche Rechtsanwaltskosten, die aus der Verteidigung hieraus entstehen, werden gegen Herrn Dr. Kreibich geltend gemacht.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die in der Einberufung genannte Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung, „UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg“ uns unbekannt ist und die AGS Portfolio AG keinen Auftrag an diese Gesellschaft erteilt hat.

Eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung ist daher unserer Meinung nach bei der angegebenen Adresse nicht möglich.

 

Aniko Köpf
Vorstand

 


AGS Portfolio AG

Düsseldorf

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Ergänzung der Tagesordnung für die
außerordentliche Hauptversammlung am 22.01.2018

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15.12.2017 hat der Aktionär Herr Dr. Volkmar Kreibich kraft gerichtlicher Ermächtigung eine außerordentliche Hauptversammlung für den 22.01.2018, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel Mannheim City Center, N6 3, 68161 Mannheim, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin SPV AG & Co. KG a.A. i. L. wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG und § 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 22.01.2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

TOP 2: Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 117 AktG gegen Herrn Dr. Volkmar Kreibich, Herrn Dr. Mark Liebscher, Herrn Ralf Bake, Herrn Joachim Traut, Frau Caterina Steeg, Herrn Karl-Walter Freitag und Herrn Erhard Haas sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG.

Der besondere Vertreter hat festzustellen, welche Vermögensschäden der Gesellschaft wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft durch die Personen Herrn Dr. Volkmar Kreibich, Herrn Dr. Marc Liebscher, Herrn Ralf Bake, Herrn Joachim Traut, Frau Caterina Steeg, Herrn Karl-Walter Freitag und Herrn Erhard Haas oder deren Zusammenwirken entstanden sind.

Schadenersatzansprüche bestehen aus rechtsmissbräuchlich gestellten Einberufungsverlangen, rechtsmissbräuchlich gestellten Ergänzungsverlangen, rechtsmissbräuchlich gestellten Sonderprüfungsanträgen, rechtsmissbräuchlich gestellten Anträgen auf gerichtliche Bestellung von Versammlungsleitern, Verstößen gegen § 53 a AktG und den daraus resultierenden Folgekosten.

Insbesondere bestehen Schadensansprüche aus dem Zusammenwirken zwischen Herrn Dr. Volkmar Kreibich, Herrn Dr. Marc Liebscher und Herrn Joachim Traut, insbesondere aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Es wurden durch das Zusammenwirken von Herrn Traut, Herrn Dr. Kreibich und Rechtsanwalt Herrn Dr. Liebscher vorsätzlich Anwaltskosten produziert, um die AGS Portfolio AG zu schädigen und um Herrn Dr. Marc Liebscher zu bereichern.

Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher wurde vom Registergericht Düsseldorf als vermeintlich unabhängiger Versammlungsleiter bestellt und stellte der AGS Portfolio AG für die Vorbereitungen als Versammlungsleiter EUR 6.001,77 und EUR 4.135,85 in Rechnung. Die Stundenaufstellungen zeigen ein Bild des Zusammenwirkens von Herrn Dr. Leibscher mit Herrn Joachim Traut, um die AGS Portfolio AG und deren Aktionäre zu schädigen.

Diese Rechtsauffassung muss nicht abschließend und vollständig sein, spiegelt aber das aktuelle Meinungsbild der SPV AG & Co. KG a.A. i. L. wider.

Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen und kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken.

Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Andreas Pflieger, geschäftsansässig Innstraße 2 B, 81679 München bestellt.

Zum Ersatzvertreter für Herrn Rechtsanwalt Andreas Pflieger wird Herr Mehmet Toykan, Clichystraße 42, 89518 Heidenheim bestellt.

Der besondere Vertreter kann sich zur Ausübung seines Auftrages ihm geeignet erscheinender Hilfspersonen, insbesondere zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteter, bedienen und sich insbesondere rechtlich und in wirtschaftlicher/technischer Hinsicht beraten und unterstützen lassen.

 

Der Vorstand

 

 


 

AGS Portfolio AG

Düsseldorf

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ISIN DE000A0TGJT6

Absage der außerordentlichen Hauptversammlung der AGS Portfolio AG am 22. Januar 2018

Hiermit sage ich die für den 22. Januar 2018 einberufene Hauptversammlung der AGS Portfolio AG ab.

Seeheim, im Januar 2018
Dr. Volkmar Kreibich

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