AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft Kaltenkirchen – Hauptversammlung

AKN Eisenbahn AG

Kaltenkirchen

EINLADUNG

zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 26.08.2014, um 11:00 Uhr,
im Konferenzraum des Betriebszentrums Kaltenkirchen,
Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Es wird Entlastung vorgeschlagen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

AC CHRISTES & PARTNER GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 der Satzung aus 9 Mitgliedern, von denen 6 von der Hauptversammlung und 3 Mitglieder gemäß Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern zu wählen sind. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl folgender Mitglieder vor:

Herrn Dipl.-Kfm. Günter Elste, Hamburg
Herrn Erster Baudirektor Norbert Hogreve, Hamburg
Frau Oberregierungsrätin Dr. Annette Kersting, Hamburg
Frau Regierungsvolkswirtschaftsdirektorin Dr. Christiane Sorgenfrei, Kiel

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,

Frau Oberregierungsrätin Mona Andresen, Kiel sowie

Herrn Jan Peter Schröder, Verwaltungsjurist,

ab 01.09.2014 Landrat des Kreises Segeberg,

als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und 3 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 21. August 2014 bei der Gesellschaft, einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 25. August 2014 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Kaltenkirchen, den 16. Juli 2014

AKN Eisenbahn AG

Der Vorstand

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