Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke – Hauptversammlung 2015

Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke (Société Anonyme des Forges et Aciéries de Dilling)
Dillingen
EINLADUNG

Wir beehren uns, Sie zur
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke, Sitz: Dillingen/Saar,

einzuladen, die wir hiermit einberufen. Die Hauptversammlung wird am
Freitag, den 3. Juli 2015, um 10:30 Uhr

im Gästehaus der Gesellschaft, Heiligenbergstraße 72, 66763 Dillingen/Saar, stattfinden.

TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 auf 10.000 € für den Vorsitzenden, auf je 7.500 € für die stellvertretenden Vorsitzenden und auf je 5.000 € für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder festzusetzen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin und Saarbrücken

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND STIMMRECHTSAUSÜBUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist berechtigt, wer als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und seine Teilnahme bis spätestens 30. Juni 2015 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet hat (§ 27 Abs. 1 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).

Die Anmeldung ist zu richten an:

Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke
Werkstraße 1
66763 Dillingen/Saar.

Aktionäre, die nicht persönlich erscheinen, können sich durch einen anderen Aktionär oder durch ihren Ehegatten, ihre Verwandten in auf- und absteigender Linie, durch ihre Stiefkinder, durch ihre Geschwister und deren Kinder sowie durch ihre gesetzlichen Erben vertreten lassen (§ 27 Abs. 3 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).
Minderjährige werden durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen von diesem beauftragten Bevollmächtigten vertreten. Der gesetzliche Vertreter kann Bevollmächtigung erteilen an einen anderen Aktionär oder an seinen Ehegatten, an seine Verwandten in auf- und absteigender Linie, an seine Stiefkinder, an seine Geschwister und deren Kinder sowie an seine gesetzlichen Erben (§ 27 Abs. 4 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).

Juristische Personen und Personenvereinigungen können sich durch einen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen (§ 27 Abs. 5 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).

Für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist die Vorlegung einer schriftlichen Vollmacht gemäß § 134 des Aktiengesetzes erforderlich (§ 27 Abs. 6 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).
UMSCHREIBUNGSANTRÄGE

Umschreibungsanträge zur Übertragung von Aktien, die bei der Gesellschaft nach dem für die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkt eingehen – nach dem 30. Juni 2015 (24:00 Uhr) –, werden erst nach dem Tag der Hauptversammlung bearbeitet (§ 27 Abs. 2 der Satzung der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke).

Die Umschreibungsanträge sind zu richten an:

Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke
Werkstraße 1
66763 Dillingen/Saar.
AUSLEGUNG VON UNTERLAGEN

Vom Tage der Einberufung an können die Aktionäre den Jahresabschluss der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke zum 31. Dezember 2014, den Lagebericht sowie den Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Werkstraße 1, 66763 Dillingen/Saar, einsehen. Zudem werden diese Unterlagen in gedruckter Form den Aktionären zugeschickt.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung der Gesellschaft im Gästehaus, Heiligenbergstraße 72, 66763 Dillingen/Saar, ausliegen.
AUSGLEICHSZAHLUNG AUF GRUND DES UNTERNEHMENSVERTRAGS

Auf Grund des mit der DHS – Dillinger Hütte Saarstahl AG, Dillingen/Saar, bestehenden Unternehmensvertrags erhalten die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung von 119,16 € für jede Stückaktie der Gesellschaft.

Die Ausgleichszahlung wird am 3. Juli 2015 entweder durch Versand eines Dividendenschecks oder, wenn Sie uns eine entsprechende Anweisung erteilt haben, durch Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto erfolgen.
Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke
(Société Anonyme des Forges et Aciéries de Dilling)
Dillingen/Saar

Der Vorstand

Dr. Karlheinz Blessing Dr. Günter Luxenburger Fred Metzken

Dr. Bernd Münnich Peter Schweda

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