Aktiengesellschaft für Steinindustrie – außerordentliche Hauptversammlung

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Neuwied
thermolith-Erzeugnisse
– Wertpapier-Kennnummer 503020 –
Absage der für den 05. Dezember 2014 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
Die auf Freitag, den 5. Dezember 2014 um 16:30 Uhr

angesetzte außerordentliche Hauptversammlung wird widerrufen.

Die im elektronischen Bundesanzeiger am 27.10.14 bekannt gemachte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 05. Dezember 2014 ist damit gegenstandslos.

Neuwied, im November 2014

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Der Vorstand

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Neuwied
thermolith-Erzeugnisse
– Wertpapier-Kennnummer 503020 –
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 5. Dezember 2014 um 16:30 Uhr
in das
Verwaltungsgebäude der AG für Steinindustrie, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied
eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Anpassung des Beschlusses aus der Hauptversammlung vom 22.08.14 über die Bestellung einer Sonderprüfungsgesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über den Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.14 zur Bestellung eines Sonderprüfers eine erneute Abstimmung durch die Hauptversammlung durchzuführen.
2.

Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans-Reiner Altmann mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat abzuberufen.
3.

Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes

Nach positiver Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 2 ist zudem mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung ein Mitglied des Aufsichtsrates abberufen worden. An Stelle des abberufenen Aufsichtsratsmitgliedes soll ein neues Aufsichtsratsmitglied durch Wahl in der Hauptversammlung bestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

Frau Christel Lenz, Selbstständige Kauffrau, wohnhaft in 56170 Bendorf,

mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, als neues Mitglied des Aufsichtsrates an Stelle von Herrn Hans-Reiner Altmann zu wählen.
4.

Verschiedenes

Angaben zum Tagesordnungspunkt 3 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Frau Lenz ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Angaben zum Tagesordnungspunkt 3 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der AG für Steinindustrie besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 27. November 2014 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.
Hinterlegungsstelle ist: Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings
Postfach 200107
60605 Frankfurt am Main

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 28. November 2014 bei der Gesellschaft einzureichen.

Neuwied, im Oktober 2014

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