aktiengesellschaft TOKUGAWA – Hauptversammlung 2018

Aachen

– WKN 628164 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 10. August 2018, um 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen von dtb rechtsanwälte, Am Kupfergraben 4, 10117 Berlin (auf der Karte: http://her.is/1DqTJik).

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts des Abwicklers und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter

www.tokugawa.de

zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von insgesamt EUR 9.000 zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt die Satzung.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 640.000,00. Es ist eingeteilt in 600.000 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine eigenen Aktien, damit beträgt die Anzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 600.000.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen, Telefon: 0241 40085400, Telefax: 030 24533018) anmelden und durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts den Anteilsbesitz nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (20. Juli 2018). Die Anmeldung und die Bescheinigung müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, d.h. bis zum Ablauf des 3. August 2018.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat ausschließlich an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

www.tokugawa.de

zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig.

 

Aachen, im Juni 2018

aktiengesellschaft TOKUGAWA i. L.

Der Abwickler

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