Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln – außerordentliche Hauptversammlung

Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln

Köln

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.

Diese findet statt am
Montag, den 22. Februar 2016, um 14.30 Uhr,
im ZOO-Event in 50735 Köln-Riehl.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen, der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln vorzuschlagen, anstelle von

Herrn Jürgen Roters,

Herrn Dr. Joachim Bauer

gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Benennung durch den Rat der Stadt Köln gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichem Amt oder Organ.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 BetrVG 1952. Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

Köln, den 11.01.2016

Der Vorstand

Theo Pagel

Christopher Landsberg

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