Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG – Hauptversammlung 2015

Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
Pforzheim
ISIN DE0005038509 // WKN 503850

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 30. Juni 2015, 10.00 Uhr, im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Waisenhausplatz 1–3, 75172 Pforzheim, ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kanzlerstraße 17, 75175 Pforzheim, eingesehen werden. Sie werden ferner den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt und werden in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 19.949.481,44 EUR wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung einer Dividende von 2,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 9.574.776,00 EUR
2. zuzüglich einer Sonderausschüttung von 2,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 9.574.776,00 EUR
3. Einstellung in die Gewinnrücklage 799.000,00 EUR
4. Gewinnvortrag 929,44 EUR

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 1. Juli 2015.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Satzungsänderungen

Die Satzungsregelungen über die Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats, die Amtsniederlegung sowie über Möglichkeiten der Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen sollen flexibler gestaltet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)

§ 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠8 Zusammensetzung, Amtsdauer

1.

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder von der Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
2.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Hauptversammlung kann für Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Wahl des Nachfolgers für ein vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidendes Mitglied erfolgt, soweit bei der Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds.
3.

Für einzelne oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden, können Ersatzmitglieder gewählt werden. Die Ersatzmitglieder treten nach einer bei der Wahl festzulegenden Reihenfolge in den Aufsichtsrat ein, wenn von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder, als deren Ersatzmitglieder sie gewählt wurden, vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, ohne dass ein Nachfolger gewählt ist. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes, so erlischt sein Amt mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung, in der ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds.“
b)

§ 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠9 Niederlegung des Amtes

Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder können ihr Amt unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Amtsniederlegung muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen.“
c)

§ 11 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„3.

Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen von Gesetz und Satzung selbst eine Geschäftsordnung.“
d)

§ 11 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung, bezogen auf den Beginn des 09. Juni 2015 (0:00 Uhr MESZ). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse (Anmeldestelle) bis spätestens zum Ablauf des 23. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:

Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621-7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist eine Vollmacht nach § 14 Absatz 3 der Satzung schriftlich zu erteilen.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind ebenfalls die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 29. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ) zugehen: Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG, c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim.

Darüber hinaus können Aktionäre, Aktionärsvertreter bzw. deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, den Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.

Pforzheim, im Mai 2015

Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.