Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft
Altena/Westf.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 11. Juli 2017, um 17 Uhr,
im Georg-von-Holtzbrinck-Saal im 1. OG der Burg Holtzbrinck
an der Kirchstraße 20 in 58762 Altena

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates, des Berichtes über die gesetzliche Revision einschließlich Bestätigungsvermerk per 31. Dezember 2016 des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2016

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Bilanzgewinn von 81.819 € ab.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, auf das Grundkapital von 1.560.000 € eine 4%ige Dividende (entspricht 62.400 €) zu zahlen und die dann verbleibenden 19.419 € aus dem Bilanzgewinn in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen.

Das Aufsichtsratsmitglied Hans Möhling scheidet turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl von Hans Möhling, Altena, in den Aufsichtsrat vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Wir bitten unsere Aktionäre, uns zur Vereinfachung des notariellen Protokolls vorher mitzuteilen, ob sie selbst teilnehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Altena, 26. Mai 2017

Der Vorstand

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