Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft

Altena/Westf.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 10. Juli 2018, um 17 Uhr,

im Georg-von-Holtzbrinck-Saal im 1. OG der Burg Holtzbrinck
an der Kirchstraße 20 in 58762 Altena

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates, des Berichtes über die gesetzliche Revision einschließlich Bestätigungsvermerk per 31. Dezember 2017 des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2017

Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Bilanzgewinn von 104.055 € ab.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, auf das Grundkapital von 1.560.000 € eine 4%ige Dividende (entspricht 62.400 €) zu zahlen und die dann verbleibenden 41.655 € aus dem Bilanzgewinn in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen.

Turnusmäßig scheiden die Arbeitnehmervertreter in diesem Jahr aus. Am 10. April 2018 wurden von den wahlberechtigten Betriebsangehörigen als Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gewählt:

Rudolf Reifenberg, Iserlohn, Dirk Schmidt, Iserlohn, und Kornelia Schneider, Altena

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Wir bitten unsere Aktionäre, uns zur Vereinfachung des notariellen Protokolls vorher mitzuteilen, ob sie selbst teilnehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Altena, 25. Mai 2018

Der Vorstand

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