Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A. – Hauptversammlung 2015

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A.

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0007678005

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 10. Dezember 2015
um 14:00 Uhr
(Einlass ab 13:30 Uhr)

im Sitzungssaal 2 (P02.002) der
Commerzbank AG
Promenadeplatz 7, 80333 München

 

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 einschließlich des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und der Schlussrechnung der Gesellschaft zur Abwicklung.

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen.
Die gesonderte Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wird der Hauptversammlung unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 2 zur Beschlussfassung vorgelegt, die Schlussrechnung der Gesellschaft wird unter dem Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die genannten Unterlagen können im Internet unter http://ass.kanzlei-neumann.de im Bereich „Hauptversammlung 2015“ eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

TOP 2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2014.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Beschlussfassung über die Schlussrechnung der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung der Gesellschaft zu genehmigen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte Gesellschaften gegeben.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 03.12.2015, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Adresse der Anmeldestelle und Stelle für den Nachweis des Anteilsbesitzes:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki –
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: ass-ag @art-of-conference.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der zuvor genannten Adresse, werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen.

Es existieren sowohl girosammelverwahrte Aktien als auch Aktienurkunden (effektive Stücke).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des Donnerstag, den 03.12.2015, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse der Anmeldestelle und Stelle für den Nachweis des Anteilsbesitzes anmelden.

Dazu ist bei den Aktionären, die girosammelverwahrten Aktien halten, ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 19.11.2015, 0.00 Uhr, zu beziehen („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“) und muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 03.12.2015, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Auch Aktionäre, die Aktienurkunden (effektive Stücke) in Eigenverwahrung halten, müssen den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes auf den vorgenannten Zeitpunkt („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“) also auf Donnerstag, den 19.11.2015, 0.00 Uhr, führen. Unter Vorlage dieses Nachweises können sich die Aktionäre dann bis spätestens Donnerstag, den 03.12.2015, 24.00 Uhr, unter der oben angegebenen Adresse der Anmeldestelle und Stelle für den Nachweis des Anteilsbesitzes anmelden.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Im Falle des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Übersendung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes, ist der Nachweisstichtag (Record Date) das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dann für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben dann keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind in diesem Fall auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person oder Institution nach Wahl des Aktionärs ausgeübt werden.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung der Teilnahmebedingungen erforderlich ist.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht unter http://ass.kanzlei-neumann.de im Bereich „Hauptversammlung 2015“ zum Download zur Verfügung.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki –
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: ass-ag@art-of-conference.de

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär ist erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung vorliegt und sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschläge des Abwicklers und/oder des Aufsichtsrats gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen entgegen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen können auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ass.kanzlei-neumann.de im Bereich „Hauptversammlung 2015“) heruntergeladen oder unter der oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung angegebenen Adresse angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

Die Vollmachten mit den darin enthaltenen Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Eintrittskarte müssen bis spätestens Dienstag, den 08.12.2015, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki –
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: ass-ag@art-of-conference.de

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (306.775,13 Euro = 5 % aus 6.135.502,57 Euro) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen dem Abwickler der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum Montag, den 16.11.2015, 24.00 Uhr, schriftlich zugegangen ist. Ergänzungsverlangen sind gegebenenfalls an folgende Adresse zu senden:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A.
Herrn Matthias Neumann (Abwickler)
Bavariaring 16
80336 München

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG).

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 AktG dazu berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag des Abwicklers und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Gegenanträge von Aktionären unter Bekanntgabe des Namens des Aktionärs, dessen Begründung, soweit zulässig, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ass.kanzlei-neumann.de, dort im Bereich „Hauptversammlung 2015“) zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Donnerstag, den 26.11.2015, 24.00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A.
Herrn Matthias Neumann (Abwickler)
Bavariaring 16
80336 München
Telefax: +49 89 339461
E-Mail: ass-hv2015@kanzlei-neumann.de

Diese Regelungen gelten auch für die Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnungspunkte notwendig sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (Anmerkung: verbundene Unternehmen zur Gesellschaft gibt es derzeit keine).

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung, ermöglicht aber eine sachgerechte Vorbereitung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 21.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag zu je DM 500,00 und 30.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag zu je DM 50,00. Je DM 50,00 Nennbetrag der Stammaktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen 240.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen sind seit dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ass.kanzlei-neumann.de, dort im Bereich „Hauptversammlung 2015“) zugänglich.

 

München, im Oktober 2015

Der Abwickler

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