Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Aluminiumwerke Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat der Aluminiumwerke Unna AG lädt hiermit die Aktionäre der Aluminiumwerke Unna AG zu der am

10. Januar 2019, um 14:00 Uhr,
im Ringhotel Katharinen Hof in Unna, Raum „Picasso“,
Bahnhofstraße 49 in 59425 Unna,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Aluminiumwerke Unna AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein.

I.
Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Herrn Thomas Wiese

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Vorstandsmitglied Herrn Thomas Wiese, wohnhaft in Unna, geboren am 31.10.1966, wird hiermit durch die Hauptversammlung das Vertrauen im Sinne von § 84 Abs. 3 Satz 2 Alternative 3 AktG entzogen.“

Der Vorstand empfiehlt, gegen einen Vertrauensentzug zu stimmen.

II.
Weitere Angaben

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 1.035.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der anzugebenden Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 03. Januar 2019 (24:00 Uhr), während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie in allen anderen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 05. Januar 2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft einzureichen. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung ist die fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung nicht aus.

3.

Anträge von Aktionären

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 166.666 Stückaktien der Gesellschaft), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 16. Dezember 2018 (24:00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36
59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36
59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 26. Dezember 2018 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen.

4.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

5.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformationen für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch Herrn Thomas Wiese als einziges Mitglied ihres Vorstands. Sie erreichen den Vorstand unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Uelzener Weg 36
59425 Unna
oder per Telefax: + 49 (0) 2303 206-116
oder per Telefon: +49 (0) 2303 206-0
oder per E-Mail: info@alunnatubes.com

Die personenbezogenen Daten werden aus Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung bezogen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Stellen Sie (Gegen-)Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung, prüfen wir diese auf ihre Zulässigkeit, teilen diese einschließlich des/der Namen der Antragsteller und einer Stellungnahme der Verwaltung den übrigen Aktionären mit und veröffentlichen dies zusätzlich im Bundesanzeiger. Gegenanträge werden zusammen mit Ihrem Namen als Antragsteller in derselben Form allgemein bekannt gemacht wie die Einladung zur Hauptversammlung; zu diesem Zwecke wird Ihr Name und der Inhalt Ihres Gegenantrags an den Träger des Bekanntmachungsmediums übermittelt. Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben die Aktionäre die folgenden Rechte:

Von der Gesellschaft gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten zu verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

Aluminiumwerk Unna AG
Der Vorstand
Uelzener Weg 36
59425 Unna
oder per Telefax: + 49 (0) 2303 206-116
oder per E-Mail: info@alunnatubes.com

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

 

Unna, im November 2018

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Aufsichtsrat –

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