AMP Biosimilars AG – Hauptversammlung

AMP Biosimilars AG
Hamburg
ISIN: DE000A0SMU87
WKN: A0SMU8
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 24. April 2015

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 18. März 2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der AMP Biosimilars AG am Freitag, den 24. April 2015, ab 11.00 Uhr (MESZ), im Konferenzraum des BVI Bundesverband Investment und Asset Management
e. V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Leipzig Ventures AG wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2015 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
8.

Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Der Aufsichtsrat der AMP Biosimilars AG hat gemäß der Ziffer 18.1 der Satzung der Gesellschaft einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Dies stellt derzeit abschließend die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft dar.
(1)

Die Aktionärin, Leipzig Ventures AG, schlägt vor, neben dem Ersatz der Auslagen im Sinne der Ziffer 18.1 der Satzung der Gesellschaft eine feste Vergütung zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Mai 2015 einzuführen. Diese feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll wie folgt strukturiert werden: Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 6.000,00 pro Jahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hiervon das Zweifache (EUR 12.000,00) und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (EUR 9.000,00) pro Jahr.

Da der vorgeschlagene Tagesordnungspunkt eine Heraufsetzung der bereits unter Ziffer 18.1 geregelten Aufsichtsratsvergütung darstellt, handelt es sich hierbei um eine Satzungsänderung im Sinne der §§ 113, 179 Abs. 1 AktG. Der Beschluss ist nach § 179 Abs. 2 AktG daher mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen zu fassen.
(2)

Satzungsänderung

Ziffer 18.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

„18.1

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, eine feste Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf EUR 6.000,00 für den Vorsitzenden auf das Zweifache sowie für seinen Stellvertreter auf das Eineinhalbfache dieses Betrages beläuft. Die Aufsichtsratsvergütung nach Satz 1 ist zum Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.“

Hamburg, im April 2015

AMP Biosimilars AG

– Der Vorstand –

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