APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft Hohenstein – HV 2018

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Hohenstein

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 28.02.2018, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, Kulturraum.

I. Tagesordnung

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 samt Bericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats 2016/2017

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2016/2017 der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 497.195,06 EUR wie folgt zu verwenden:

Aus dem Jahresüberschuss 2016/2017 der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in Höhe von 497.195,06 EUR wird

ein Teilbetrag in Höhe von 42.612,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 1 EUR je dividendenberechtigter Aktie verwandt und

der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 454.583,06 EUR in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierende Mitglied Ralf Bergholz die Entlastung nicht zu erteilen und für die im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder Karin Koch und Ivonne Koch die Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierende Mitglied Hubertus Wiesner die Entlastung nicht zu erteilen und für die anderen im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder die Entlastung zu erteilen.

TOP 5:
Verschiedenes

II. Zur Einsichtnahme ausliegende Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der Jahresabschluss, der Bericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzergebnisses in den Geschäftsräumen am Sitz der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft ausliegen.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am 23.02.2018 in Textform gemäß § 126b BGB (mindestens Telefax oder per E-Mail) bei der Gesellschaft unter der Adresse bzw. Faxnummer

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1
Faxnummer 0049 (0)36337 4149 30 * E-Mail: apex-ag@t-online.de

angemeldet haben.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB, § 134 Abs. 3 AktG). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.

Gegenanträge gemäß §§ 126, 127 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge und ihre Begründung gemäß §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 13.02.2018 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird form- und fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge allen Aktionären unverzüglich mitteilen.

 

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat               Der Vorstand

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