AQUANOVA AG – Hauptversammlung 2016

AQUANOVA AG

Darmstadt

Einladung an unsere Aktionäre
zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Aktionäre der AQUANOVA AG werden hiermit zu einer am

Donnerstag, den 7. Juli 2016 um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Birkenweg 8–10/64295 Darmstadt)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8–10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 1.372.626,49 EUR wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung über einen Darlehensvertrag nach § 119 Abs. 2 AktG

Der Vorstand stellt den Entwurf eines Darlehensvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Hauptaktionär vor und erläutert diesen inhaltlich bezogen auf wirtschaftliche und rechtliche Folgen. Der Vorstand beabsichtigt den vorgenannten Darlehensvertrag zu schließen und ersucht die Hauptversammlung nach Maßgabe des § 119 Absatz 2 Aktiengesetz um deren Zustimmung.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Abschluss des Darlehensvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Hauptaktionär wird auf Verlangen des Vorstandes nach § 119 Absatz 2 Aktiengesetz zugestimmt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens 30. Juni 2016 unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.

 

Darmstadt, im Mai 2016

AQUANOVA AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.