AQUANOVA AG – Hauptversammlung 2016

AQUANOVA AG

Darmstadt

Einladung an unsere Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Aktionäre der AQUANOVA AG werden hiermit zu einer am

Montag, den 18. Januar 2016 um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Birkenweg 8–10 / 64295 Darmstadt)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8–10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 2.686.361,81 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Mitglied des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

TOP 6:

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In den Aufsichtsrat werden

Herr Christoph Kayenburg (Kayenburg AG, München)

Herr Prof. Dr. Axel Benning (FH Bielefeld, FB Wirtschaft und Gesundheit)

Herr Dr. Oliver Meyer (Anwaltssozietät Henseler & Partner, Düsseldorf)

für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Christoph Kayenburg ist Vorstand der Kayenburg AG, München, Mitglied des Vorstandes der Alpine Management Trust AG in Köln und gehört keinen Aufsichtsgremien oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

Herr Dr. Oliver Meyer ist Aufsichtsrat der BDS AG, Düsseldorf.

Herr Prof. Dr. Axel Benning gehört keinen Aufsichtsgremien oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

TOP 7:

Aktienoptionsprogramm

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat soll bis spätestens zum 31. Dezember 2017, ein Optionsprogramm für die Gewährung von Aktienbezugsrechten an die Vorstandsmitglieder, für welche dies in den Dienstverträgen bereits vorgesehen ist, erarbeiten und bei Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG der Hauptversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage für eine bedingte Kapitalerhöhung zur Entscheidung vorlegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens 11. Januar 2016 unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.

 

Darmstadt, im Dezember 2015

AQUANOVA AG

Der Vorstand

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