arivis AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

arivis AG

Unterschleißheim

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

außerordentlichen Hauptversammlung der
arivis AG, Unterschleißheim,

am

Donnerstag, den 22. Dezember 2016, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Einsteinstraße 10, 85716 Unterschleißheim, ein.

Ladung und Hauptversammlung finden aufgrund eines Aktionärsverlangens statt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet entsprechend dem Einberufungsverlangen des Aktionärs ASCAPEX GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 196367 wie folgt (§ 122 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 121, 123, 124 AktG):

1.

Begrüßung der Anwesenden, Wahl eines Versammlungsleiters, Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Ladung und Beschlussfähigkeit.

2.

Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Der Aktionär ASCAPEX GmbH schlägt nach Ausscheiden des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Oliver Maaß aufgrund Amtsniederlegung mit sofortiger Wirkung durch sein Schreiben vom 19. Oktober 2016, der Gesellschaft zugegangen am 20. Oktober 2016, vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Klaus Pflum, Walzenhausen, Schweiz, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der OKP + Partner GmbH und Senior Advisor bei der Duff & Phelps GmbH, München, wird an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Oliver Maaß für den Rest der Amtsdauer des vorzeitig ausscheidenden Mitglieds Dr. Oliver Maaß in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, wobei dessen Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

Gemäß § 124 Abs. 2 S. 1 AktG werden ergänzend folgende Angaben bekannt gemacht:

Nach §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Anlass der Wahl ist die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats nach Amtsniederlegung des zuletzt amtierenden Mitglieds Dr. Oliver Maaß mit Schreiben vom 19. Oktober 2016.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 101 Abs. 1 S. 2 AktG).

Zu dem vorliegenden Gegenstand der Tagesordnung bedarf es gemäß § 124 Abs. 3 S. 3 AktG keiner Vorschläge zur Beschlussfassung des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates, da der Gegenstand der Beschlussfassung auf Verlangen einer Minderheit auf die Tagesordnung gesetzt worden ist.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich innerhalb der satzungsmäßigen Frist vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Diese Anmeldung muss spätestens mit Ablauf des Donnerstag, 15. Dezember 2016 bei der Gesellschaft

arivis AG
zu Händen des Vorstands
Einsteinstraße 10
85716 Unterschleißheim
oder
Fax: +49 (0)89 / 370 531 339
oder
E-Mail: zaibina.salehmohamed@arivis.com

eingegangen sein.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die vorstehend genannten Adressen der Gesellschaft zu übersenden.

Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Kalendertage vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung nicht statt.

 

München, den 9. November 2016

arivis AG

Der Vorstand

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