ARZ Haan AG – Hauptversammlung 2018

ARZ Haan AG

Haan

AG Wuppertal, HRB 12670

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Dienstag, dem 10. Juli 2018, um 11:00 Uhr,
im Maritim Hotel Düsseldorf, im Raum Peking B/C, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2017 und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39.184.796,82 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,10 je Stückaktie: EUR 1.303.075,40

Die Dividende wird am 7. August 2018 ausgezahlt.

Der Teilbetrag davon, der auf eigene Aktien entfällt, wird auf neue Rechnung vorgetragen, da diese Aktien nicht dividendenberechtigt sind.

Der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer der ARZ Haan AG und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Neuwahl Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den § 96 Absatz 1 AktG, § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Hiernach besteht der Aufsichtsrat der ARZ Haan AG aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Arbeitnehmervertretern.

Herr Olaf Rosenblatt ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 6. März 2018 an Stelle der ausgeschiedenen Frau Dr. Barbara Schwoerer gemäß § 104 Absatz 1, Absatz 2 S. 1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt worden.

Gemäß § 104 Absatz 6 AktG erlischt das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsrates, wenn der Mangel, also die seinerzeitige Unterbesetzung, behoben ist. Die Behebung des Mangels soll nunmehr durch Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Gabler, Dipl.-Bankbetriebswirt, München, als Vertreter der Anteilseigner, neu in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung bis zum Abschluss der laufenden Amtsperiode des amtierenden Aufsichtsrates.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung, Stammaktionäre zusätzlich zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 Absatz 3 der Satzung der ARZ Haan AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der ARZ Haan AG eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Dienstag, 3. Juli 2018, 24:00 Uhr, bei der Anmeldestelle der ARZ Haan AG unter der Adresse:

ARZ Haan AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Straße 31, 51149 Köln

in Schriftform angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur ARZ Haan AG gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.

 

Haan, den 1. Juni 2018

Der Vorstand

 

ARZ Haan AG
Landstraße 39–41, 42781 Haan
Telefon: 02129 5563-0
Telefax: 02129 5563-153
E-Mail: hauptversammlung@arz.de

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