Atevia AG – Hauptversammlung 2015

Atevia AG
Karlsruhe
– ISIN DE000CMBT111, WKN CMBT11 –
Einladung zur Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 23. Juli 2015, um 10.00 Uhr

im KunstWerk-Karlsruhe, In der Raumfabrik, Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 30. April 2015 den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Bilanzgewinn der Atevia AG aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 56.791.732,89 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.“

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.“

Hinweis zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5:

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Atevia AG, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich in Abschrift zugesandt:

der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Atevia AG zum 31. Dezember 2014,

der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2014,

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft und

der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.atevia.com/hauptversammlung einsehbar und werden auch in der Hauptversammlung am 23. Juli 2015 zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1, 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 16. Juli 2015, 24:00 Uhr entweder schriftlich beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter der Anschrift

Hauptversammlung Atevia AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +49 (0) 69 / 256 270 49 zur Hauptversammlung angemeldet haben. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei den vorstehend genannten Stellen.

Namensaktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Hauptversammlung und die Anmeldeunterlagen unmittelbar von der Gesellschaft zugesandt. Für Namensaktionäre, deren Depotbank für sie im Aktienregister eingetragen ist, ist der Versand der Unterlagen über die Depotbank vorgesehen.

Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister finden gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht statt.

Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären wird eine Eintrittskarte ausgestellt.

Anträge von Aktionären

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten:

Atevia AG, Investor Relations, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe
Telefax: (0721) 5160 2702
E-Mail: investor.relations@atevia.com

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer dem Vertreter erteilten Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist in Textform an eine der oben genannten Adressen, an die oben genannte Telefax-Nummer oder an investor.relations@atevia.com zu übermitteln.

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erteilten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Sind solche Personen oder Institutionen im Aktienregister eingetragen, so können sie das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unter Verwendung des mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung zugesandten Formulars in Textform an eine der oben genannten Adressen, an die oben genannte Telefax-Nummer oder an investor.relations@atevia.com zu erteilen. Diese Vollmachtserteilung ist nur bis einschließlich den 16. Juli 2015, 24:00 Uhr möglich. Weisungserteilungen und Änderungen der Weisungen können hingegen noch bis spätestens 22. Juli 2015 (15:00 Uhr) übermittelt werden.

Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten Aktionäre zusammen mit den Unterlagen zur Hauptversammlung. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.atevia.com/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Auch bei Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär form- und fristgerecht erfolgen.

Karlsruhe, im Juni 2015

Atevia AG

Der Vorstand

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