AUCOTEC AG Hannover – Hauptversammlung

AUCOTEC AG
Hannover
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. September 2014, um 11.00 Uhr in das Hotel Der Föhrenhof – Kirchhorster Str. 22, 30659 Hannover – ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013/2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der AUCOTEC AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von EUR 171.963,63 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 5,15 je Stückaktie auf die im Umlauf befindlichen bezugsberechtigten 20.000 Stückaktien EUR 103.000,00
andere Gewinnrücklage EUR 67.996,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 967,63
Bilanzgewinn EUR 171.963,63
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Angabe der Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 und die vier folgenden Geschäftsjahre, demnach bis zum 31. März 2019.
6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
7.

Vorstellung der Planung und Ist-Situation für das Geschäftsjahr 2014/2015, sowie der Unternehmensstrategie für die nächsten Jahre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung ausüben lassen.

 

Hannover, den 29. Juli 2014

AUCOTEC AG

Der Vorstand

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