Aurum Deutschland AGFrankfurt am MainISIN: DE000A1R1JJ4, WKN: A1R1JJEinladung zur ordentlichen
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 60323 Frankfurt am Main, Oberlindau 63, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Kopie der Unterlagen erteilt. |
2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das in der Bilanz zum 31. Dezember 2014 ausgewiesene Ergebnis (Jahresfehlbetrag) auf neue Rechnung vorzutragen. |
3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
5) |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nach Abschluss eines Geschäftsjahrs eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2014 dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von jeweils EUR 3.000,00 zu zahlen. |
Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, also am 04.12.2015, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Bei der Abstimmung in der Hauptversammlung gewährt jede vinkulierte Namensaktie eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Zahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 166.557,– (in Worten: Einhundertsechsundsechzigtausendfünfhundertsiebenundfünfzig Euro). Es ist eingeteilt in 166.557 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 166.557 Stimmrechte.
Frankfurt am Main, im November 2015
Aurum Deutschland AG
Der Vorstand