Automobilgruppe Ost AG – Hauptversammlung 2016

Automobilgruppe Ost AG

Zossen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Hiermit lädt der Vorstand

die Aktionäre der Automobilgruppe Ost AG

zur ordentlichen Hauptversammlung am

30. August 2016, 15.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Automobilgruppe Ost AG:

Zülowstraße 1 in 15827 Blankenfelde-Mahlow

ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Automobilgruppe Ost AG mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 10.339,95 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für seine Tätigkeit für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr keine Vergütung zu gewähren.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm./Steuerberater Dirk Engelhardt, Berliner Str. 55, 10713 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr zu wählen.

7.

Beschluss über die Einziehung der Aktienanteile der Aktionäre Autohaus Am Stadttor GmbH, A2 Autowelt Halberstadt GmbH und Autohaus Gute Fahrt GmbH Riesa

Über das Vermögen der Aktionäre: Am Stadttor GmbH, A2 Autowelt Halberstadt GmbH und Autohaus Gute Fahrt GmbH Riesa wurden Insolvenzverfahren eröffnet. Daher besteht das satzungsgemäße Recht der Gesellschaft, die Aktien einzuziehen. Das eröffnete Insolvenzverfahren ist der Einziehungsgrund.

Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aktien der insolvent gewordenen Aktionäre einzuziehen.

An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (bisher „Aktienbuch“) der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Klaus Kaiser, Bernburg.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einen entsprechenden Vollmachtsvordruck senden wir Ihnen gern zu. Entsprechende Anforderungen sind zu richten an:

Automobilgruppe Ost AG, c/o Automobile Zossen GmbH, Zülowstraße 1, 15827 Blankenfelde.

Anträge von Aktionären

Anträge und Anfragen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

postalisch:

Automobilgruppe Ost AG, c/o Automobile Zossen GmbH, Zülowstraße 1, 15827 Blankenfelde oder

per Fax:

0049 / 33708-527 118.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht.

 

Im Juli 2016

Der Vorstand

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