AVECO Holding AktiengesellschaftFrankfurt am MainWertpapierkennnummer (WKN) A0S866EinladungHiermit laden wir unsere Aktionäre zur 26. ordentlichen Hauptversammlung
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AVECO Holding Aktiengesellschaft (mit dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrates Vorstehende Unterlagen liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus, werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich zugesendet und können auf der Internetseite der Gesellschaft (www.aveco.de) eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Das Verlangen auf Zusendung der Unterlagen ist zu richten an die Postadresse der AVECO Holding AG, Frau Heike Günthel, Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main, oder an die E-Mail-Adresse von heike.guenthel@wisag.de. |
||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 148.291.221,37 einen Teilbetrag von € 17.250.000,00 – das entspricht einer Dividende von € 20,25 je Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von € 8,50 je Aktie – zur Ausschüttung an die Aktionäre zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 131.041.221,37 auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen. |
||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
||||
5. |
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
||||
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main am 15. August 2017 wurde für die Zeit bis zum Hauptversammlung am 23. August 2018 Frau Elisabeth Gottmann als neues Mitglied der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat bestellt. Die paritätische Zusammensetzung des Aufsichtsrates aus 20 Mitgliedern richtet sich nach §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1) AktG i.V.m. § 7 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreterin der Anteilseigner für die Amtszeit, die bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, dauert als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau Elisabeth Gottmann, wohnhaft in Frankfurt am Main, |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h.
bis spätestens zum 16. August 2018
(Eingang bei der Gesellschaft)
zugehen. Die Anmeldung ist in Textform an folgende Stelle zu richten:
AVECO Holding AG Frau Heike Günthel Herriotstraße 3 60528 Frankfurt am Main |
Telefax: 069/505044-444 |
Form- und fristgerecht angemeldete Personen erhalten von der Gesellschaft eine Eintrittskarte zugesendet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Eintrittskarten am Eingang des Versammlungslokals der Hauptversammlung zu hinterlegen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des betreffenden Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen. Für eine Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten, die mit diesen abzustimmen sind.
Anfragen und Anträge
Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
AVECO Holding AG Heike Günthel Herriotstraße 3 60528 Frankfurt am Main |
Telefax: 069/505044-444 |
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 126, 127 AktG mit den erforderlichen Angaben im Internet unter www.aveco.de zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, im Juli 2018
DER VORSTAND