avesco Financial Services AG – außerordentliche Hauptversammlung 2015

avesco Financial Services AG
Berlin
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2015

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

zur außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft laden wir Sie am
5.1.2015, 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34
10117 Berlin

herzlich ein.
Tagesordnung
1)

Schaffung eines genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis längstens zum 4. Januar 2020 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 65.208 Euro um bis zu 32.604 Euro auf bis zu 97.812 Euro zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 32.604 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien gegen Bareinlage. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Beschluss des Vorstandes über die Kapitalerhöhung, ihre Ausgestaltung im Einzelnen und der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Mit dieser Erhöhung sollen liquide Mittel eingenommen werden, die für folgende Zwecke bestimmt sind:

Investition in neue Arbeitsplätze (qualifizierte Kundenberater, Backoffice-Mitarbeiter, Infrastruktur), um das Wachstum der Gesellschaft zu ermöglichen.

Marketing (Kommunikation unserer Strategie und Ergebnisse – auf Road Shows, Kundenveranstaltungen und Seminaren)

Stärkung der Substanz an Finanzmitteln der Gesellschaft (Rücklagen, Liquiditätspolster)

Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur zulässig bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter oder bei einer Kapitalerhöhung, mit der zusammen die in dem vorangegangenen Zeitjahr insgesamt nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der Ermächtigung ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe darf im letzteren Fall den Börsenpreis, und, in Ermangelung eines solchen, den Marktpreis um höchstens 10 % unterschreiten. Der Bericht des Vorstandes zur Begründung der Kapitalerhöhung liegt ab Veröffentlichung dieser Einladung in den Räumen der Gesellschaft sowie auf der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Abschrift erteilt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 (4) der Satzung wie folgt zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Januar 2020 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 32.604 Euro durch Ausgabe von höchstens 32.604 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn

a) die Ausgabe der Aktien ausschließlich an Mitarbeiter als Bestandteil ihrer Vergütung oder zur Einlösung von ihnen als Vergütung gewährten Options- oder Bezugsrechten erfolgt oder

b) die Kapitalerhöhung unter Anrechnung im selben Zeitjahr zuvor erfolgter Kapitalerhöhungen und unter Ausschluss der unter a) genannten Art der Kapitalerhöhung nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals von 65.208 Euro beträgt. In diesem Fall darf der Ausgabepreis höchstens 10 % unter dem Börsenpreis, in Ermangelung eines solchen unter dem Marktpreis, liegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
2)

Ordentliche Bar-Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von 65.208 €, eingeteilt in 65.208 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu 143.458 €, eingeteilt in 143.458 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf bis zu 208.666 €, eingeteilt in 208.666 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien erhöht. Der Ausgabepreis der neuen Aktien beträgt 1,40 € pro Aktie. Die neuen Aktien werden den Altaktionären im Verhältnis von 2,2 neuen zu einer alten Aktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist endet 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebots im Bundesanzeiger. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

§ 4 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Gesellschaft hat ein Grundkapital von 208.666 €. Es ist eingeteilt in 208.666 Stückaktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, bei der Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ihre Aktien nicht später als am 7. Tag vor der Hauptversammlung zu hinterlegen und bis zu ihrer Beendigung dort zu belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am ersten Werktag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Berlin, 1.12.2014

Oliver N. Hagedorn

Prof. Volkmar Liebig

Vorstand (CEO)

Vorstand (CFO)

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