B A L Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft

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Berlin

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur

41. ordentlichen Hauptversammlung

in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Kurfürstenstr. 104, 10787 Berlin,

am 29.08.2018, 12.00 Uhr,

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 115.293,90 auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzlicher Aufwand i.S. des § 174 AktG entsteht bei einer Beschlussfassung nach diesem Vorschlag nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Mit Abschluss der Hauptversammlung am 29.08.2018 scheidet Herr Klaus Sturm, Berlin, turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rechtsanwalt Klaus Sturm erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Ernst-August Filges, Oberlohmannshof 11 in 33739 Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Umstellung des Grundkapitals auf EURO

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft auf EURO umzustellen. Die Umstellung erfolgt im Wege der Kapitalherabsetzung ohne Ausgabe neuer Aktien. Das Grundkapital wird von EUR 1.022.583,76 auf EUR 1.000.000,00 herabgesetzt. Die aus der Kapitalherabsetzung entstandenen freien Beträge (EUR 22.583,76) werden der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Aktien im Nennwert von DM 500,00 werden zu Aktien im Nennwert von EUR 250,00 und Aktien im Nennwert von DM 100,00 werden zu Aktien im Nennwert von EUR 50,00. Paragraph 4 der Satzung der AG wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Millionen EURO). Es ist eingeteilt in

3.000 Aktien im Nennwert von EUR 250,00 = EUR 750.000,00
5.000 Aktien im Nennwert von EUR 50,00 = EUR 250.000,00
EUR 1.000.000,00

In § 21 der Satzung wird der erste Satz wie folgt geändert:

Je EUR 50,00 Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme.

7.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung hat spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierfür auszustellende Bescheinigung (welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Betrag zu bezeichnen hat) spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

 

Berlin, 10. Juli 2018

Der Vorstand

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