Bäuerliche Aktiengesellschaft EllertalSonnensteinAmtsgericht Jena, HRB 401475Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Bäuerlichen Aktiengesellschaft
II. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft oder einer nachstehend genannten Hinterlegungsstelle oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar, ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens 03.12.2015 hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Adressen der Hinterlegungsstellen sind:
Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von dem Notar und der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung zur Vorbereitung der Eintritts- und Stimmkarte bis spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag, also am 04.12.2015, bei der Gesellschaft einzureichen.
Bockelnhagen, den 03.11.2015 Der Vorstand |
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Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal – Hauptversammlung 2015
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