Bäuerliche Produktions- und Absatz Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Bäuerliche Produktions- und Absatz Aktiengesellschaft

Hellingen

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Freitag, dem 27. November 2015,
um 18.00 Uhr

in der Turnhalle Hellingen, Volkmannshäuser Str. 6, 98663 Hellingen,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Wirtschaftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 von 997.699,73 Euro so zu verwenden, dass eine Ausschüttung von 1,00 Euro pro Aktie und 0,20 Euro pro Teilrecht, also 37.780,80 Euro, erfolgt, 230.000,00 Euro in Gewinnrücklagen eingestellt wird und der Rest von 729.918.93 Euro auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) vorzutragen ist.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderungen

b.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in folgenden Teilen zu ändern:

(1)

der § 4, 3) wird geändert: „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.11.2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennbetragsloser Stückaktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 460.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Übertragung von Bezugsrechten bedarf der Zustimmung, über die der Vorstand entscheidet.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapital oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Satzung entsprechend anzupassen.“

(2)

der § 4, 4) a und b wird geändert: „Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft ist wie folgt möglich:

a)

Die Gesellschaft wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

b)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt von der Beschlussverfassung bis 27.11.2020. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Durchführung des Erwerbs oder nach Ablauf der Frist zum Erwerb eigener Aktien die Fassung der Satzung entsprechend zu ändern.“

6.

Beschlussfassung über den Gewinnabführungsvertrag zwischen Bäuerlichen Produktions- und Absatz AG und der Erneuerbare Energie – GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem vom Vorstand der AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zwischen der AG und der EE-GmbH zuzustimmen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass sich die EE-GmbH verpflichtet, Gewinne und Verluste auf die AG zu übertragen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Wirtschaftsprüfer Wolfgang Bijok
der VIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kronach
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft

Bäuerliche Produktions- und Absatz AG
Der Vorstand
Harthweg 10
98663 Hellingen

nicht später als bis zum Donnerstag, dem 19.11.2015, schriftlich angemeldet haben.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates, der Vorschlag für Satzungsänderungen, der Gewinnabführungsvertrag mit der EE-GmbH und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Hinterlegungsstelle zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Hellingen, im Oktober 2015

 

Der Aufsichtsrat                                        Der Vorstand

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