BaFin verhängt Zwangsgeld gegen Cannabis-Investoren

Die Deutsche Cannabis AG hat Ärger mit der Bafin. Grund ist die Verletzung von Veröffentlichungspflichten.

BaFin verhängt Zwangsgeld

Die selbst ernannte Private Equity-Gesellschaft für die Cannabis-Industrie ist Veröffentlichungspflichten nicht nachgekommen und hat damit den Ärger der BaFin auf sich gezogen. Daher wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 140.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Diese ist nach eigenen Angaben die erste „europäische Private Equity-Gesellschaft für die Cannabis-Industrie“. Hervorgegangen ist sie aus der börsennotierten F.A.M.E. AG. Die Maßnahme wurde mit Verstößen der Gesellschaft gegen die Vorschriften aus Paragraf 37v Absatz 1, Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Demnach hat die Deutsche Cannabis gegen Finanzberichterstattungspflichten verstoßen.

TAGS:
Comments are closed.