BAG Bankaktiengesellschaft – Aufforderung zur Bezugsrechtsausübung und Zeichnung neuer Aktien

BAG Bankaktiengesellschaft

Hamm

Aufforderung zur Bezugsrechtsausübung und Zeichnung neuer Aktien

Der Aufsichtsrat der BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm, hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 beschlossen, die in der Satzung, auf Basis der einstimmigen Beschlussfassung der Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2013, in Form von genehmigten Kapital verankerte Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durchzuführen. Die Beschlussfassung des Aufsichtsrats der BAG Bankaktiengesellschaft umfasst die Erhöhung des bestehenden Grundkapitals der BAG Bankaktiengesellschaft von 81.126.864,00 EUR um 17.983.394,00 EUR durch Ausgabe von 691.669 neuen, vinkulierten Namensaktien zum Nennbetrag von 26,00 EUR mit Dividendenberechtigung ab dem 01.01.2015.

Es wird darauf hingewiesen, dass die BAG Bankaktiengesellschaft einer unbefristeten Besserungsscheinverpflichtung in so erheblicher Höhe unterliegt, dass nach dem jetzigen Erkenntnisstand auf Dauer mit dem Ausweis eines Gewinns und der Auszahlung einer Dividende nicht zu rechnen ist.

Gemäß Beschluss der Verwaltung beträgt der Ausgabebetrag der Aktien 75,40 EUR je 26,00 EUR-Aktie. Darin ist ein Aufgeld von 49,40 EUR enthalten.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 4,51121:1 zu den o.g. Ausgabebedingungen zum Bezug angeboten, d.h. für 4,51121 alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden. Der Ausgabebetrag (=Bezugspreis) ist bei der Bezugsrechtsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 27.10.2015 zu zahlen (eingehend bei der BAG Bankaktiengesellschaft).

Der Bezug neuer Aktien ist nur mit ganzen Aktien zulässig, wobei die Zusammenlegung, die Veräußerung und der Erwerb von Bezugsrechten möglich ist, jedoch gem. § 4 Abs. 3 der gültigen Satzung der vorherigen Zustimmung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der BAG Bankaktiengesellschaft bedarf.

Wir bitten unsere Aktionäre/Teilrechtsinhaber, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 06.10.2015 bis einschließlich 27.10.2015, 10:00 Uhr

ausschließlich bei der BAG Bankaktiengesellschaft, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm auszuüben.

Wird das Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausgeübt, wird das Bezugsrecht von der BAG Bankaktiengesellschaft anderweitig platziert.

Gleichzeitig, d.h. zusammen mit der Bezugsrechtsausübung, sind die Zeichnungsscheine für die neuen vinkulierten Namensaktien durch die Aktionäre bei der BAG Bankaktiengesellschaft einzureichen.

Bei der Anmeldung des Bezuges, d.h. der Ausübung des Bezugsrechtes, sind die nach § 67 Abs. 1 AktG wegen der Ausgabe vinkulierter Namensaktien erforderlichen Angaben (Name, Geburtsdatum und Adresse) auf dem mit der Erklärung zur Ausübung des Bezugsrechtes gleichzeitig wieder einzureichenden Zeichnungsschein zu machen.

 

59069 Hamm, 29. September 2015

BAG Bankaktiengesellschaft

Der Vorstand

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