Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Hannover
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Freitag, 24.03.2017 um 11:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Baumschulenallee 16,
30625 Hannover
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG zum 30.09.2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung können am Geschäftssitz der Gesellschaft eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. |
||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 in Höhe von € 2.073.648,36 wie folgt zu verwenden:
|
||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu bestellen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt. Einer Anmeldung der Aktionäre bedarf es nach § 15 der Satzung nicht. |
Hannover, im Februar 2017
Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Der Vorstand