Bastfaserkontor Aktiengesellschaft – 90. Hauptversammlung

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
Berlin
ISIN : DE0005169106
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre ein
zur 90. ordentlichen Hauptversammlung am
Freitag, 22. Mai 2015,
13.00 Uhr
Crowne Plaza Hotel Berlin
Nürnberger Straße 65
10787 Berlin

TAGESORDNUNG:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 7.809.348,50 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 1,00 je Stamm- und Vorzugsaktie entsprechend 4% Dividende

9.480,00
Vortrag auf neue Rechnung € 7.799.868,50
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand zu entlasten.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zu bestellen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der anzugebenden Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist Freitag, den 01. Mai 2015, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag).

Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden und im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung nicht statt.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 15. Mai 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
60272 Frankfurt/Main

Adresse für die Übersendung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 07. Mai 2015, 24:00 Uhr an folgende Adresse zu übersenden:

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
Kurfürstendamm 199
10719 Berlin

oder per E-Mail an vorstand@bastfaser.de.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Berlin, im April 2015

DER VORSTAND

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