Bastfaserkontor Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft

Berlin

ISIN: DE0005169106

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre ein
zur 93. ordentlichen Hauptversammlung am

Mittwoch, 06. Juni 2018
13.00 Uhr

Crowne Plaza Hotel Berlin
Nürnberger Straße 65
10787 Berlin

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 10.032.327,13 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 1,00 je Stamm- und Vorzugsaktie entsprechend
4% Dividende 9.480,00
Vortrag auf neue Rechnung 10.022.847,13
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zu bestellen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind nach § 121 Abs. 3 AktG in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der anzugebenden Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist Mittwoch, den16. Mai2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag).

Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden und im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung nicht statt.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 30. Mai2018, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
– DSHVG –
Landsberger Str. 187
80687 München

Adresse für die Übersendung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 22. Mai 2018, 24:00 Uhr an folgende Adresse zu übersenden:

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
Kurfürstendamm 199
10719 Berlin

oder per E-Mail an vorstand@bastfaser.de.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Berlin, im April 2018

DER VORSTAND

 

GREMIEN

Aufsichtsrat

Alf Poetzsch-Heffter
Berlin
Vorsitzender
Thomas Wyler
Zürich
Stellv. Vorsitzender
Hargo Maluch
Berlin

 

Vorstand

Ilan Brandstetter
Berlin
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