Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Bayreuth

(Sitz der Verwaltung: Spinnereistr. 2, 95445 Bayreuth)

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 16. Juli 2018, um 14.00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen in Bayreuth, Spinnereistr. 2, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Rosenschon . Stiefler . Waha . Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bayreuth, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrates.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 17.939.270,15, der sich aus dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 14.990.099,64 und dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.949.170,51 zusammensetzt, eine Dividende von EUR 5,50 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 2.392.340,50 auf das dividendenberechtigte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.458.452,75, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.546.929,65 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 die Rosenschon . Stiefler . Waha . Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bayreuth, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 09. Juli 2018 (= 7. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:

Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG
Spinnereistr. 2
95445 Bayreuth
Telefax: 0921/296-110
E-Mail: susanne.roeder@bhgag.de

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 25. Juni 2018, 00.00 Uhr, beziehen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes kann anstelle durch Vorlage der Bescheinigung des depotführenden Instituts auch durch Hinterlegung der Aktien während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen. Die Hinterlegung muss bis zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 25. Juni 2018, 00.00 Uhr, erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank muss die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens am 09. Juli 2018 (= 7. Tag vor der Hauptversammlung) der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.

Eventuelle Anfragen und Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge von Vorstand bzw. Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung sind zu richten an:

Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG
Spinnereistr. 2
95445 Bayreuth
Telefax: 0921/296-110
E-Mail: susanne.roeder@bhgag.de

Anträge von Aktionären und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung am 16. Juli 2018 der Gesellschaft übersandt wurden.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder durch Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Textform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, deren Nachweis der Bevollmächtigung entsprechend der Regelungen des § 135 AktG für börsennotierte Aktiengesellschaften ausreichend ist.

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017 kann bei unserer Verwaltung in 95445 Bayreuth, Spinnereistr. 2, (Tel.-Nr. 0921/296-101, Telefax-Nr. 0921/296-110) formlos angefordert werden.

Den Aktionären, die den Bezug des Geschäftsberichts zu einem früheren Termin erbeten haben und die im Adressenverzeichnis unserer Aktionäre aufgenommen sind, wird der Geschäftsbericht auch ohne ausdrückliche Aufforderung übersandt.

 

Bayreuth, im Juni 2018

Der Vorstand:

Markus Baum

Comments are closed.