BAVARIA Industries Group AG
München
ISIN DE0002605557
WKN 260555
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Freitag, den 02. Juni 2017, 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr),
im Münchner Künstlerhaus
Millerzimmer (EG)
Lenbachplatz 8
80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAVARIA Industries Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2016
|
||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
|
||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
|
||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
|
||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2017
|
||
6. |
Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates Die drei Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Oliver Schmidt, Herr Hans-Peter Lindlbauer und Frau Wanching Ang, wurden in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 für die gesetzliche Höchstdauer bestellt. Daher endet deren Bestellung gemäß § 102 AktG mit der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern; die Satzung setzt unter § 7 Absatz 1 keine höhere Zahl fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor folgende Personen für die gesetzliche Höchstdauer zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Freitag, den 12. Mai 2017, 00:00 Uhr) beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse:
BAVARIA Industries Group AG |
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Freitag, den 26. Mai 2017, 24:00 Uhr) unter vorgenannter Adresse zugegangen sein. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, hin.
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Besondere Regelungen gelten zudem für folgende Stimmrechtsvertretung:
Als spezifischen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Gemäß § 14 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft muss in diesem Fall die Erteilung der Vollmacht schriftlich (§§ 126, 126a BGB) oder per Telefax erfolgen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.
Sämtliche Vollmachten und Weisungen an einen Bevollmächtigten oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter müssen nach Maßgabe der vorangehenden Bestimmungen spätestens bis Donnerstag, den 01. Juni 2017, 18:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können:
BAVARIA Industries Group AG |
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung/Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten/den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft während der Hauptversammlung möglich.
GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
BAVARIA Industries Group AG |
Rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, somit bis Donnerstag, den 18. Mai 2017, 24:00 Uhr, an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 08. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
BAVARIA Industries Group AG |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
München, im April 2017
BAVARIA Industries Group AG
Der Vorstand