Bavaria Venture Capital & Trade AG Frankfurt am Main – Hauptversammlung

Bavaria Venture Capital & Trade AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE0005176309 (WKN: 517630)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir zu der am 27. August 2014, um 17.00 Uhr im Darmstädter Hof, Hotel & Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Bavaria Venture Capital & Trade AG ein.

Tagesordnung

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

3)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

6)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Bavaria Venture Capital & Trade AG zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.929,28 auf neue Rechnung vorzutragen.

7)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

8)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

9)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Bavaria Venture Capital & Trade AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 32.879,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

10)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

11)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

12)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von € 3.000,– zu beschließen. Die Verteilung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt gemäß § 13 der Satzung.

13)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von € 3.000,– zu beschließen. Die Verteilung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt gemäß § 13 der Satzung.

14)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von € 3.000,– zu beschließen. Die Verteilung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt gemäß § 13 der Satzung.

15)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von € 3.000,– zu beschließen. Die Verteilung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt gemäß § 13 der Satzung.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die zu veröffentlichenden Unterlagen während der Geschäftszeiten der Gesellschaft hier zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Bavaria Venture Capital & Trade AG
Lyoner Str. 14
60528 Frankfurt

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:

Bavaria Venture Capital & Trade AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: 069 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bavaria Venture Capital & Trade AG
Lyoner Str. 14
60528 Frankfurt
E-Mail: info@bvcag.de

Teilnahme

Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum 22.08.2014 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft: Bavaria Venture Capital & Trade AG, c/o GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: 069 / 743 037 22, E-Mail: hv@gfei.de, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei anderer Stelle als der Gesellschaft ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 23.08.2014, 24.00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2014

Der Vorstand

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