Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

München

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 97. ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München

am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.

I.

Tagesordnung.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) „Hauptversammlung“ verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 2.299.912.186,00 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 3,52 EUR je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (54.809.375 Vorzugsaktien), das sind:

192.929.000,00 EUR

Ausschüttung einer Dividende von 3,50 EUR je Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind: 2.106.983.186,00 EUR
Bilanzgewinn 2.299.912.186,00 EUR

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand per 31.12.2016 verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Dividende ab diesem Jahr erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 16. Mai 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,

(1.)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie

(2.)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2017

zu bestellen.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat.

Von der Hauptversammlung ist ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Mai 2017.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).

Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher sind jeweils mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu besetzen. Ohne Herrn Prof. Dr. Kagermann gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen und 13 Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist also erfüllt. Der frei werdende Sitz kann somit entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Essen, Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp AG, für eine Amtszeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen.

Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele.

Weitere Informationen zu dem Kandidaten, insbesondere einen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) „Hauptversammlung“.

Herr Dr. Heinrich Hiesinger ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte (□) und vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (○):
□   thyssenkrupp Elevator AG (Vorsitzender)*

□   thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitzender)*

○   thyssenkrupp (China) Ltd. (Vorsitzender)*

* Konzernmandat thyssenkrupp AG

Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass der vorgenannte Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

II.

Weitere Angaben

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung.

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 657.109.600 EUR und ist eingeteilt in 657.109.600 Aktien im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.114.404 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht jeder Aktie, auf die die gesetzliche Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gewährt eine Stimme.

Zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 20. April 2017, 00.00 Uhr zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2017 unter folgender Adresse zugehen:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
80311 München
Telefax: +49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter Anmeldung unverändert verfügt werden.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bestellt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

3.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ihren Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld der Hauptversammlung unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Stammaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen zu erteilen, besteht auch elektronisch über das Internet, indem die dafür unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting bereitgestellte Anwendung gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung.

Während der Hauptversammlung ist die Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte möglich.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl.

Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Für die schriftliche Briefwahl steht den Stammaktionären das mit der Eintrittskarte zugesandte Formular zur Verfügung. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf elektronischem Weg möglich, indem die dafür unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting bereitgestellte Anwendung nach dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung.

5.

Ergänzungsverlangen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Postanschrift: 80788 München
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2017 zugegangen sein.

6.

Gegenanträge und Wahlvorschläge.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahl zum Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Abt. FF-2
Postanschrift: 80788 München
Telefax: +49 89 382-11793
E-Mail: hv@bmw.de

Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 26. April 2017 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

7.

Auskunftsrecht.

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

8.

Veröffentlichungen auf der Internetseite; Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden; ergänzende Informationen.

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) „Hauptversammlung“ zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 11. Mai 2017 auch direkt (live) im Internet unter www.bmwgroup.com verfolgen. Die Rede steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung, auch durch Briefwahl, zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Vollmachts- und Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt.

Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der Gesellschaft erhalten Informationen zur Hauptversammlung über die Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).

 

München, 23. März 2017

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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