Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Beilngries

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr

im Festsaal Ingolstadt, Schlosslände 1, 85049 Ingolstadt, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Zu Beginn der Hauptversammlung werden Herr Professor Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, über “Aktuelles aus der BayWa AG“ und Herr Lars Hille, Vorstandsmitglied der DZ BANK AG, über „Aktuelles aus der DZ BANK AG“ berichten.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2014 von 24.815.647,83 € wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 2,60 € je Stückaktie
auf das für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigte Grundkapital
von 241.104.896,00 €
Gesamtanzahl Stückaktien: 9.418.160 24.487.216,00 €
b) Vortrag auf neue Rechnung 328.431,83 €
Bilanzgewinn 2014 24.815.647,83 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl zum Aufsichtsrat.

Die Amtszeit von

Bernd Bindrum
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Hammelburg eG
Hammelburg/Ufr.

endet auf eigenen Wunsch mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. bis zum Ende der laufenden Amtszeit (Hauptversammlung in 2016) vor:

Claus Jäger
Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
Aschaffenburg/Ufr.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am 7. Mai 2015 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienregister dient.

Ein Aktionär kann sich in der Hauptversammlung nur durch einen anderen, schriftlich bevollmächtigten Aktionär vertreten lassen. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten.

Beilngries, im April 2015

Der Vorstand

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