Bechtle Aktiengesellschaft – Mitteilung über die Beschlussfassung der Hauptversammlung

Bechtle Aktiengesellschaft

Neckarsulm

– ISIN DE0005158703 (WKN 515870) –

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die
Beschlussfassung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die ordentliche Hauptversammlung der Bechtle Aktiengesellschaft hat am 16. Juni 2015 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 15. Juni 2020 zu ermächtigen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Aktien kann als Kauf über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Sofern die Anzahl der zum Kauf angedienten bzw. angebotenen Aktien das von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, muss die Annahme unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre statt nach dem Verhältnis der Beteiligungsquoten nach dem Verhältnis der angedienten bzw. angebotenen Aktien je Aktionär erfolgen. Die Möglichkeit der bevorrechtigten Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär dient der Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens.

Die Ermächtigung umfasst auch die Verwendung bzw. Veräußerung eigener Aktien.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Tagesordnungspunkt 6 der am 05.05.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Bechtle Aktiengesellschaft verwiesen.

 

Neckarsulm, im Juni 2015

Bechtle Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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