Beteiligungen im Baltikum AG – Hauptversammlung 2017

Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft

Rostock

WKN 520420
ISIN: DE0005204200

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 12.05.2017, um 10:00 Uhr,

im Internationales Handelszentrum (IHZ)
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Raum 0729, 7. Etage,

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.

TAGESORDNUNG

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2013 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2014 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

TOP 3
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

TOP 4
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

TOP 5
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.732.661,59 EUR wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 35.100,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung 1.697.561,59 EUR
Summe 1.732.661,59 EUR

TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.770.302,05 EUR wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,06 EUR je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 52.650,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung 1.717.652,05 EUR
Summe 1.770.302,05 EUR

TOP 7
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.731.412,68 EUR wie folgt zu verwenden:

c) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 35.100,00 EUR
d) Vortrag auf neue Rechnung 1.696.312,68 EUR
Summe 1.731.412,68 EUR

TOP 8
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.816.116,38 EUR wie folgt zu verwenden:

e) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 35.100,00 EUR
f) Vortrag auf neue Rechnung 1.781.016,38 EUR
Summe 1.816.116,38 EUR

TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorständen für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorständen für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorständen für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 13
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 14
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 15
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 16
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 17
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2014 bis auf weiteres pro Jahr eine Vergütung je Mitglied in Höhe von € 1.000,– zuzüglich nachgewiesener Auslagen bewilligt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Soweit die Vergütung mehrwertsteuerpflichtig ist, ist die Gesellschaft zur Erstattung verpflichtet.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 12 der Satzung lautet wie folgt:

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen innerhalb der sich aus Absatz 2 ergebenden Frist während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

2.

Die Hinterlegung hat bis zum Ablauf des 5. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 08.05.2017, zu geschehen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken oder Stellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung (Hinterlegungsschein) spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, das ist der 09.05.2017, eingegangen sein.

3.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass Vollmachten mittels elektronischer Medien oder per Telefax erteilt werden können und die Art der Erteilung im Einzelnen regeln.

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Telefax: 07329-9180928

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge) und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Beteiligungen im Baltikum AG
Verwaltungs- und Geschäftsanschrift: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Telefax: 07329-9180928

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter www.baltikum-ag.de im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anschrift und weitere Informationen der Gesellschaft unter folgender Verwaltungs- und Geschäftsanschrift: Beteiligungen im Baltikum AG, Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim, E-Mail info@baltikum-ag.de, Telefon: 07329-2512005, Telefax: 07329-9180928

 

Steinheim, im Februar 2017

Beteiligungen im Baltikum AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.