Beteiligungen im Baltikum AG
Rostock
ISIN DE0005204200
WKN 520420
Bekanntmachung durch Aktionär gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur
Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29. Juni 2016 zur ordentlichen Hauptversammlung der Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, am 5. August 2016, um 9:00 Uhr im Hotel abba Berlin Hotel, Lietzenburger Str. 89, 10719 Berlin eingeladen.
Aufgrund der mir vom Oberlandesgericht Rostock durch Beschluss vom 20. Juli 2016, Aktenzeichen 1 W 2/16, HRB 7571 Fall: 27 AG Rostock, erteilten Ermächtigung, mache ich hiermit als Aktionär der Gesellschaft für die Hauptversammlung am 5. August 2016 die folgende Ergänzung der Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge bekannt:
TOP 14:
Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand
Ich schlage vor, Herrn Georg Engels, sofern er denn noch Vorstand der Gesellschaft ist, das Vertrauen zu entziehen. Sollte sich herausstellen, dass entgegen den aktuellen Informationen des Handelsregisters eine andere Person Vorstand der Gesellschaft ist, oder eine andere Person bis zur Hauptversammlung Vorstand der Gesellschaft werden, so behalte ich mir vor, zu beantragen, auch dieser Person das Vertrauen zu entziehen.
TOP 15:
Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG
Ich schlage vor, folgende Beschlüsse zu fassen, wobei ich mir vorbehalte, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
1. |
Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG stattfinden zur Untersuchung der folgenden Vorgänge:
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2. |
Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, geschäftsansässig Barer Straße 48, 80799 München bestellt. |
TOP 16:
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG
Ich schlage vor, die Hauptversammlung möge folgende Beschlüsse fassen, wobei ich mir vorbehalte, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
1. |
Es werden Ersatzansprüche im Sinne des § 147 Abs. 1 AktG geltend gemacht gegen den Vorstand Herrn Georg Engels gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m. § 93 AktG aus der Geschäftsführung, gegen die damaligen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Roman Wiedemann, Herrn Wolfgang E. Reich und Herrn Gerhard Proksch gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m. § 116 AktG und § 93 AktG aus der Geschäftsführung sowie gegen die Großaktionäre VCI Venture Capital und Immobilien AG und gegen die AGS Portfolio AG sowie deren beider gesetzlicher Vertreter Herrn Wolfgang W. Reich gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 117 AktG und § 317 AktG wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf a) Kauf von Anteilen am KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A. zum Preis von 1,90 Euro je Anteil b) Fristlose Entlassung des Vorstands Herrn Otto Dibelius Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und sonst die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen oder kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken. |
2. |
Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, geschäftsansässig Barer Straße 48, 80799 München, bestellt. |
Begründung:
Die KK Immobilienfonds stehen, ebenso wie die VCI AG und die AGS Portfolio AG, jeweils Großaktionäre der Beteiligungen im Baltikum AG, unter der Kontrolle der sog. Reich-Gruppe. Für die Anteile der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A. gibt es keinen liquiden Markt, und anscheinend fand die AGS Portfolio AG keinen anderen Käufer für die Fonds-Anteile, geschweige denn zu dem von der Gesellschaft bezahlten Preis von 1,90 Euro je Anteil. Laut den letzten hinterlegten Jahresabschlussunterlagen des Fonds (für das Geschäftsjahr 2013) lag dessen Eigenkapital zum 31.12.2013 bei knapp 0,91 Euro je Anteil. Aufgrund der nicht gegebenen Handelbarkeit der Anteile wäre ein Abschlag auf den Wert der Anteile angebracht. Stattdessen hat die Gesellschaft mehr als den doppelten Wert des Eigenkapitals für die Aktien bezahlt, wodurch der Gesellschaft ein erheblicher Vermögensschaden entstanden ist.
Dieses Geschäft wurde augenscheinlich unter Einflussnahme und im Interesse von AGS Portfolio AG und VCI AG abgeschlossen; ein Interesse der Gesellschaft an diesem Geschäft ist nicht erkennbar.
Zum Zeitpunkt seiner Entlassung war Herr Dibelius die einzige Person im Unternehmen, die Erfahrung im Baltikum besaß. Seit seiner Entlassung fehlt der Gesellschaft jegliche erforderliche Kompetenz, um sie ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechend zu führen.
Die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung war offenkundig nicht gegeben oder zumindest so zweifelhaft, dass die Gesellschaft Herrn Dibelius im April 2015 eine Abfindung in Höhe von EUR 100.000 gezahlt hat. Hinzu kommen Kosten für die rechtliche Beratung und die anwaltliche Vertretung. Der Gesamtschaden beläuft sich auf deutlich über 10% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Herr Wolfgang W. Reich ist gesetzlicher Vertreter sowohl der VCI AG als auch der AGS Portfolio AG; er nutzt die Stimmrechte der von diesen beiden Gesellschaften gehaltenen Aktien, mit denen er auf den letzten drei Hauptversammlungen mehr als die Hälfte der vertretenen Stimmen kontrollierte, um seinen Einfluss geltend zu machen.
Wie offensichtlich sein Einfluss auf die Gesellschaft ist, war für alle Besucher der letzten drei Hauptversammlungen eindrücklich mitzuerleben, insbesondere auf der letzten Hauptversammlung am 17.12.2014, als er sich zunächst durch die von ihm kontrollierten Stimmen zum Versammlungsleiter wählen ließ und in dieser Rolle dann beinahe alle an den Vorstand gerichteten und eigentlich von diesem zu beantwortenden Fragen selbst beantwortete und auf Hinweise der Aktionäre, der Vorstand habe die Fragen zu beantworten, erwiderte, dieser mache sich seine Ausführungen zu eigen.
Küsnacht, den 26. Juli 2016
Joachim Traut