BF.direkt AG
Stuttgart
WKN: A1A6ZK
ISIN: DE 000A1A6ZK6
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie herzlich zu der am
6. März 2018, 11:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Leuschnerstraße 12, 70174 Stuttgart |
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 nebst Bericht des Aufsichtsrats 2016/2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016/2017 in Höhe von EUR 1.241.226,91 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Aufsichtsrats Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. März 2018 endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen daher neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. März 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wieder zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Abs. 1 AktG, i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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6. |
Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats – beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017/2018 – je Geschäftsjahr auf EUR 15.000,00 je Mitglied festzulegen. Aufsichtsratsmitglieder, die unterjährig in den Aufsichtsrat gewählt wurden, erhalten diese Vergütung zeitanteilig. Satzungsgemäß erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung. Die Vergütung ist mit Ablauf der Hauptversammlung zur Zahlung fällig. |
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 die
zu wählen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens 27. Februar 2018 unter folgender Adresse angemeldet haben:
Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu belegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Beginn des 13. Februar 2018) beziehen und der Gesellschaft – wie die Anmeldung – unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum 27. Februar 2018 zugegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. |
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III. |
Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Rechtzeitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127, 122 Abs. 2 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem einheitlichen Quellenanzeiger (URL)
zugänglich gemacht; Ergänzungsverlangen werden zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. |
Stuttgart, im Januar 2018
BF.direkt AG
Der Vorstand