BioAgency AG – Hauptversammlung

BioAgency AG
Hamburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 20. Februar 2015, um 17.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Neuer Wall 72, 2. Stock, 20354 Hamburg stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.
I.
Tagesordnung
1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der BioAgency AG für das Geschäftsjahr 2012, des Lageberichts der BioAgency AG für das Geschäftsjahr 2012 sowie Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der BioAgency AG zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen.
2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
4.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

§ 17 der Satzung der BioAgency Aktiengesellschaft wird wie folgt vollständig neu gefasst:

„1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat er dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.

2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung der Hauptversammlung schriftlich zu berichten. Er hat den Bericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorlagen dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, so ist er festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung der Hauptversammlung zu überlassen.“
II.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich bis 19. Februar 2015, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse
BioAgency AG
Neuer Wall 72
20354 Hamburg

oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
erik.lindemann@bioagency.com

angemeldet haben. Zur Fristwahrung kommt es auf den fristgerechten Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft an.
III.
Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.
IV.
Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
BioAgency Aktiengesellschaft
Neuer Wall 72
20354 Hamburg

Eine Übermittlung kann auch per Telefax (nur: 040/61 17 15 19) oder E-Mail (nur: erik.lindemann@bioagency.com) erfolgen.

Hamburg im Januar 2015

BioAgency AG

Der Vorstand

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