BioWater AG Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

BioWater AG
Aktiengesellschaft für Wassermanagement

Traunstein

Einladung zur 8. ordentlichen Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie als Aktionär/in zur 8. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Donnerstag, den 04.08.2016 um 13.30 Uhr

im Sitzungssaal der Bayerische Vermögen AG, 83278 Traunstein, Gewerbepark Kaserne 5 stattfindet.

Zur Teilnahme und Abstimmung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muss spätestens am siebenten Tage vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen

Tagesordnung der 8. ordentlichen Hauptversammlung am
04. August 2016 – Beginn: 13.30 Uhr

BioWater AG
Aktiengesellschaft für Wassermanagement
mit Sitz in Traunstein

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

TOP 5

Neuwahlen zum Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des § 101 AktG sowie § 9 Abs. 3 der Satzung:

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Karl Fiedler, wohnhaft in Siegsdorf, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2016 niedergelegt. Demzufolge ist gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied eine Ersatzwahl vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen hat, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Herbert Eberhartinger, Bankkaufmann, wohnhaft in 83334 Inzell

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf eine Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten, soweit keine gesetzliche Notwendigkeit hierfür besteht.

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge.

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie der Übersendung eventueller Gegenanträge zur Kenntnis:

BioWater AG
Gewerbepark Kaserne 5
83278 Traunstein
Telefax: +49 (0) 861 / 70696-111
E-Mail: info@biowater.de

Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung nach § 15 Abs. 1 der Satzung

Wir weisen darauf hin, dass die Hauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so ist eine Hauptversammlung, die mit der gleichen Tagesordnung innerhalb der nächsten drei Monate stattfindet, in jedem Falle beschlussfähig.

 

Traunstein, im Juni 2016

Der Vorstand

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