Bischof + Klein Beteiligungs SE – Bekanntmachung gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 6 i.V.m. § 16 Absatz 1 AktG

Bischof + Klein Beteiligungs SE

Osnabrück

Bekanntmachung gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 6 i.V.m. § 16 Absatz 1 AktG

Die Bischof + Klein GmbH & Co. KG (jetzt: Bischof + Klein SE & Co. KG) hat uns gemäß § 20 Absätze 1, 3 und 4 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 AktG am 23. April 2015 mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.

Zugleich hat uns die STG Zweihundertdreiunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 5 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 AktG am 23. April 2015 mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.

Weiter hat uns die Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 4 in Verbindung mit § 16 Absätze 1 und 4 AktG am 23. April 2015 mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört. Die Mehrheitsbeteiligung und die Aktien wurden unmittelbar gehalten von der STG Zweihundertdreiunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück. Deren Mehrheitsbeteiligung und die von ihr gehaltenen Aktien waren der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach § 16 Absätze 1 S. 2 und 4 AktG zuzurechnen.

 

Osnabrück, den 20. Oktober 2015

Der Vorstand

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